US-Waffenrecht Mein Haus, meine Garage, meine Knarre

Missoula · In Montana darf man seinen Besitz mit tödlicher Gewalt verteidigen - so steht es im Gesetz. Dies sichern mehrere Regelungen, unter anderem die "Castle Doctrine" sowie das "Stand-your-Ground"-Gesetz. Auch der tragische Tod eines deutschen Schülers dürfte daran wenig ändern.

 Die Sportkameraden der SC Teutonaia 1910 sind entsetzt über den Tod ihres Freundes.

Die Sportkameraden der SC Teutonaia 1910 sind entsetzt über den Tod ihres Freundes.

Foto: dpa, bom fdt

Vor fünf Jahren hatte die mächtige US-Waffenlobby NRA endlich die nötigen Stimmen zusammen. Mehrere Jahre hatte sie gekämpft, um den rechtmäßigen Einsatz von tödlicher Waffengewalt im Staat Montana auszuweiten. Strafverfolger und Staatsanwälte liefen Sturm gegen den Gesetzentwurf 228, der von NRA-nahen Juristen verfasst worden war, wie Rechtsexpertin Caitlin Boland in der Fachzeitschrift "Montana Law Review" schrieb. Doch mit 85 zu 14 Stimmen passierte das Papier die Kammer und wurde schließlich in geltendes Recht gegossen.

Über Jahrhunderte gewachsen

Es bleibt fraglich, ob der Mann, der in Montana einen 17 Jahre alten Austauschschüler aus Hamburg erschossen hat, anders gehandelt hätte, wenn das Gesetz ihm nicht in die Karten gespielt hätte. Denn die bewaffnete Verteidigung des eigenen Besitzes und das Recht auf Notwehr mit Waffengewalt ist im Verständnis der Amerikaner über Jahrhunderte gewachsen.

Die deutsche Empörung über den laxen Umgang mit Pistolen und Schrotflinten stößt in ländlichen Teilen der USA oft auf wenig Verständnis. Schließlich ist das "Right to bear arms" (Recht, Waffen zu tragen) in der mehr als 200 Jahre alten Verfassung verankert.

Es ist aber verkürzt, die Vereinigten Staaten als Wilden Westen voller Revolverhelden zu sehen. In Großstädten und einigen Bundesstaaten regt sich heftiger Widerstand gegen den Einfluss der NRA und die umstrittenen Gesetze namens "Stand Your Ground" ("Weiche nicht zurück"). Rund die Hälfte der 50 Bundesstaaten hat dieses Recht auf bewaffnete Notwehr gesetzlich festgeschrieben - allerdings mit sehr unterschiedlicher Tragweite.

"Weiche nicht zurück"

Als Extremfall gilt der Südstaat Florida, wo die Klausel besonders weit ausgelegt wird. Dort kann es für einen Todesschützen reichen, sich subjektiv bedroht zu fühlen, um vor Gericht freigesprochen zu werden. In anderen Staaten schreibt die "Duty to Retreat" (Pflicht zum Rückzug) dagegen vor, dass tödliche Gewalt selbst im eigenen Zuhause das allerletzte Mittel ist.

Im nordwestlichen Staat Montana, wo der Gastschüler aus Hamburg durch mehrere Schüsse ums Leben kam, gilt die "Castle Doctrine" (Schloss-Doktrin). Sie erlaubt den Einsatz von - möglicherweise tödlicher - Waffengewalt nur zur Verteidigung des eigenen Besitzes, also von Haus, Garten oder privaten Büros. In Staaten wie Missouri und Ohio gilt dies sogar für Autos. Sprich: Falls jemand an einer roten Ampel die Autotür öffnen und ins Fahrzeug steigen sollte, darf man denjenigen erschießen.

"Wie ein eingesperrtes Tier"

Wer sein "Schloss" auf diese Art verteidigt, muss sich allerdings tatsächlich bedroht fühlen und davon ausgehen, dass er den Angreifer nur auf diesem Weg stoppen kann. Der 29-jährige Todesschütze aus Missoula sagte laut Anklageschrift, dass er um sein Leben fürchtete.
Der Eindringling in seiner Garage hätte "wie ein eingesperrtes Tier" reagieren können, heißt es in dem Dokument der Staatsanwaltschaft.

Ein Gericht muss nun klären, ob der Schütze sich tatsächlich bedroht fühlen konnte, bevor er die tödlichen Schüsse in eine dunkle Garage abgab. Gesetz 228 bleibt Strafverfolgern von Montana unterdessen ein Dorn im Auge, schrieb Experin Caitlin Boland. Schon vor der Verabschiedung hatten sie Sorge, dass es Waffengewalt nicht stoppt, sondern stärker dazu ermutigt.

(dpa)
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