Fall Timoschenko Letzte Hoffnung Menschenrechts-Gerichtshof

Straßburg · Der Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg scheint die letzte juristische Hoffnung für Julia Timoschenko. Doch auf den zentralen Vorwurf ihrer Anwälte geht der Vertreter der Ukraine nicht näher ein.

 Julia Timoschenko zeigt Verletzungen, die ihr angeblich in der Haft zugefügt wurden.

Julia Timoschenko zeigt Verletzungen, die ihr angeblich in der Haft zugefügt wurden.

Foto: dpa, Ukrpravda

Wurde die ehemalige ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko aus rein politischen Gründen angeklagt und inhaftiert? Wurde sie im Gefängnis misshandelt, oder wirft der Prozess nur ein Licht auf die teils katastrophalen Bedingungen in ukrainischen Gefängnissen? Und woher stammen die Hämatome, die auf Fotos von Timoschenko zu sehen sind? Die Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stehen vor schwierigen Fragen - und vor einem politisch brisanten Urteil.

"Ziel der Strafverfahren war es, die Hauptgegnerin des Präsidenten aus dem politischen Leben der Ukraine zu entfernen", sagte Timoschenkos Anwalt Sergej Wlassenko in der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Am 28. Oktober wird in der Ukraine gewählt, und Timoschenkos Unterstützer sind davon überzeugt, dass die Regierung unter Präsident Viktor Janukowitsch alles tun wird, damit die Oppositionsführerin mindestens so lange hinter Gittern bleibt. Ihre Partei hat Timoschenko demonstrativ als Spitzenkandidatin nominiert - doch sie sitzt im Gefängnis und darf daher nicht antreten.

Timoschenko war im Oktober 2011 nach einem umstrittenen Prozess wegen angeblichen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Die Symbolfigur der prowestlichen Orangenen Revolution 2004 bekam sieben Jahre Straflager und soll umgerechnet 137 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Der Vorwurf: Ein für die Ukraine nachteiliges Abkommen über Gaslieferung, das sie in ihrer Zeit als Premierministerin abgeschlossen hatte. Schon während des Verfahrens wurde sie in Haft genommen, wegen angeblicher Missachtung des Gerichts.

Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet

Auf den zentralen Vorwurf, es habe sich um ein politisches Verfahren gehandelt, geht der Vertreter der ukrainischen Regierung jedoch nicht näher ein. "Es gibt keinen Beweis, dass ihre (Timoschenkos) Freiheit eingeschränkt wurde, um sie aus dem politischen Leben auszuschließen", sagte Anwalt Nasar Kultschizki lediglich.

Ausführlicher hingegen geht er auf die anderen Vorwürfe ein: So habe Timoschenko eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten. Jedoch habe sie jede Behandlung verweigert. "Ihr Gesundheitszustand hat sich aufgrund ihres eigenen Verhaltens verschlechtert", meinte Kultschizki.

Timoschenkos Anwalt widersprach: Sie habe sich nur von unabhängigen Ärzten ihres Vertrauens behandeln lassen wollen. Erst nach einem Hungerstreik Timoschenkos hatte die Ukraine schließlich im Mai ihrer Verlegung in ein Krankenhaus und der Behandlung durch deutsche Ärzte zugestimmt.

Auch die Haftbedingungen erörterte der Regierungsvertreter im Detail. Zwar habe auch nachts in der Zelle das Licht gebrannt - doch nur eine 60-Watt-Lampe, das bedeute keine Unannehmlichkeit für die Inhaftierten. Zwei Liter Wasser habe Timoschenko pro Tag bekommen, "was unserer Meinung nach völlig ausreichend ist". Und auch die permanente Videoüberwachung der Zelle sei verhältnismäßig, schließlich sei die Toilette nicht überwacht worden, und ärztliche Untersuchungen auch nicht.

Die Frage einer Misshandlung Timoschenkos in Haft spielte vor den Straßburger Richtern ebenfalls eine Rolle. Ihre Anwälte gaben an, sie sei von Wachleuten misshandelt worden, als sie nachts aus dem Gefängnis in ein Krankenhaus verlegt werden sollte. Die Bilder von Hämatomen waren im Frühjahr in die Öffentlichkeit gelangt. Der Regierungsvertreter der Ukraine hatte zwei möglichke Erklärungen:
Entweder Timoschenko habe sich die Hämatome selbst zugefügt, oder sie seien krankheitsbedingt entstanden. Letzteres habe man aber nicht überprüfen können, da sie eine Blutuntersuchung verweigert habe.

"Einzige Hoffnung" EGMR

Warum es keine Aufzeichnungen von der Nacht gebe, als Timoschenko angeblich misshandelt wurde?, wollte die deutsche EGMR-Richterin Angelika Nußberger wissen. Der Vertreter der Ukraine war um eine Antwort nicht verlegen: Die Kameras dienten nur der Überwachung, eine Aufzeichnung finde nicht statt.

An diesem Mittwoch will das Oberste Gericht der Ukraine über die von Timoschenko eingelegte Berufung entscheiden - doch ihr Anwalt scheint darauf keine Hoffnungen mehr zu setzen. Er appellierte an die sieben Richter des EGMR: "Es gibt keine faire Rechtsprechung in der Ukraine und ihre einzige Hoffnung sind Sie!" Die Straßburger Richter haben dem Verfahren Priorität eingeräumt. Dennoch kann es mehrere Monate bis zu einer Entscheidung dauern.

(AFP/dpa)
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