Medienbericht Kroatien verlässt Schiedsgericht zum Grenzstreit mit Slowenien

Zagreb · Kroatien will nach Medieninformationen das Schiedsverfahren zur Lösung des jahrzehntelangen Grenzstreits mit Slowenien an der nördlichen Adria beenden. Es reagiert damit auf die slowenischen Indiskretionen über das geheime internationale Schiedsgericht in Den Haag.

 Blick auf die Bucht vom slowenischen Piran aus, dessen Häuser im Vordergrund zu sehen sind. Hinten ist die kroatische Küste der Halbinsel Istrien zu erkennen. Die beiden Länder streiten seit Jahren über den Verlauf der Grenze.

Blick auf die Bucht vom slowenischen Piran aus, dessen Häuser im Vordergrund zu sehen sind. Hinten ist die kroatische Küste der Halbinsel Istrien zu erkennen. Die beiden Länder streiten seit Jahren über den Verlauf der Grenze.

Foto: dpa, gk_rf_kde

Das berichteten Zeitungen am Freitag übereinstimmend. Die kroatische Regierung beantragte eine Sondersitzung des Parlaments, wie Regierungschef Zoran Milanovic mitteilte. Sein slowenischer Amtskollege Miro Cerar versammelte alle Parteichefs des Landes zu einem Krisentreffen.

Die beiden EU-Mitglieder streiten seit Anfang der 90er Jahre über den Grenzverlauf in der Bucht von Piran auf der Halbinsel Istrien. Das von Brüssel vermittelte Schiedsgericht hat nach unbestätigten Informationen seine für beide Seiten bindende Entscheidung gefällt, aber noch nicht veröffentlicht. Danach soll Kroatien dem Nachbarn zwei Drittel der Bucht überlassen, damit Slowenien Zugang zum offenen Meer erhält.

Am Donnerstag waren der slowenische Richter im fünfköpfigen Schiedsgericht und eine Expertin des Außenministeriums in Ljubljana zurückgetreten. Eine kroatische Zeitung hatte ein abgehörtes Telefonat zwischen den beiden veröffentlicht, in dem sie Einzelheiten über das streng geheime Schiedsverfahren austauschten. Die kroatische Seite erwarte, dass sich das Gericht nach diesem Justizskandal selbst auflöse, weil von ihm kein unabhängiges Urteil zu erwarten sei, zitierten die Medien Regierungsvertreter. Andernfalls wolle das Parlament einen entsprechenden Beschluss fassen.

(dpa)
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