Neues Sicherheitsgesetz Bundesregierung äußert sich nicht zu Streit über Auslieferungsabkommen mit Hongkong
Berlin/Brüssel · Im Streit über das Auslieferungsabkommen mit Hongkong verhält sich die Bundesregierung bedeckt. Es würden grundsätzlich keine Menschen ausgewiesen, denen politische Verfolgung drohe, hieß es am Montag zu Forderungen der Opposition, das Auslieferungsabkommen mit der chinesischen Sonderverwaltungszone auszusetzen.
Das Verhältnis zu den Behörden in Hongkong basiere darauf, dass die dortige Justiz unabhängig sei, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Man werde jetzt „mit großer Aufmerksamkeit“ verfolgen, ob diese Unabhängigkeit noch gegeben sei.
Hintergrund ist das seit dem 1. Juli gültige Sicherheitsgesetz für Hongkong, das chinesischen Behörden mehr Rechte in der ehemaligen Kolonie einräumt. Bürgerrechtler in Hongkong und Kritiker aus dem Ausland sehen darin eine Gefahr für pro-demokratische Bewegungen.
Regierungssprecher Steffen Seibert verwies darauf, dass die EU-Außenminister noch am Montag in Brüssel über den Umgang mit China reden wollten. Schweden teilte mit, dass man deutsch-französische Vorschläge für eine härtere Gangart gegenüber Peking unterstützen werde. Sanktionen sind danach aber nicht geplant.
Das Sicherheitsgesetz für Hongkong schränkt die Autonomie und die Freiheiten der Sonderverwaltungszone drastisch ein. Diese waren Hongkong aber bei der Rückgabe der einstigen britischen Kronkolonie an China 1997 nach dem Prinzip „Ein Land - zwei Systeme“ für mindestens 50 Jahre garantiert worden.