Kommentar Im Zweifel für die USA

Berlin · Das Atomabkommen mit dem Iran hat für Deutschland und seine europäischen Partner weiterhin Gültigkeit. Daraus darf aber keine Frontstellung zu den USA entstehen. Die bleiben unsere Partner, nicht der Iran.

Die Kündigung des Atomabkommens mit dem Iran war ein Bruch des Völkerrechts. Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, sagt der Lateiner, und das ist die Grundlage der Beziehungen der Länder untereinander. Die Außenpolitik der Amerikaner ist zu verurteilen, egal wie man zu dem Vertrag mit dem diktatorischen Mullah-Regime in Teheran steht.

Allerdings wird der Iran damit nicht automatisch unser Verbündeter. Ein Land, das die Vernichtung des Staates Israel anstrebt, kann nicht Freund des demokratischen Deutschlands sein. Trotz des Völkerrechtsbruchs sind wir Partner der USA, und das Existenzrecht Israels ist Teil der deutschen Staatsräson.

Die Bundesregierung muss gleichwohl die USA darauf hinweisen, dass für die übrigen westlichen Partner der Vertrag mit dem Iran weiterhin gilt. Deshalb kann Deutschland keine Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen im erlaubten Rahmen Geschäfte mit dem Iran machen. Wenn freilich Daimler die Geschäftsbeziehungen mit dem Iran einfriert, ist das die Entscheidung eines souveränen Unternehmens. Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, dem entgegenzuwirken.

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