Keine Ausnahmen Seehofer: Mindestlohn wird für alle gelten

Berlin · Bis Anfang Juli soll der Mindestlohn unter Dach und Fach sein. Noch verlangen Teile der Union und der Wirtschaft Korrekturen am Gesetzentwurf aus dem Hause Nahles. CSU-Chef Seehofer macht ihnen aber keine großen Hoffnungen.

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Foto: dpa, mkx lof

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat Hoffnungen in der Union und der Wirtschaft auf größere Veränderungen an den Plänen für den Mindestlohn gedämpft. "Der Mindestlohn kommt ab 2017, und zwar für alle", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Bis dahin können sich bestimmte Wirtschaftskreise darauf einstellen." Es müssten Übergangslösungen gefunden werden "für die Zeitungsausträger, für die Gastronomie und vielleicht auch für die Praktikanten".

Gleichwohl verstummen die Forderungen in der Union nach Korrekturen am Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nicht. Der stellvertretende CDU-Chef Thomas Strobl drang im "Focus" erneut auf Lockerungen insbesondere für Saisonkräfte. "Die SPD sollte sich unseren Wünschen nicht aus Dogmatismus verweigern, sonst wird das Klima in der Koalition nicht besser", sagte er.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, verlangte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) ebenfalls noch Korrekturen. Praktika, die im Studium gefordert werden, sollten prinzipiell vom Mindestlohn ausgenommen werden. Dasselbe gelte für Praktika zur Berufsorientierung. "Wer den Mindestlohn für diese Praktika fordert, wird dafür sorgen, dass diese nicht mehr angeboten werden", warnte der CDU-Politiker.

Grosse-Brömer wies Forderungen von SPD-Vize Ralf Stegner zurück, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) solle das "Genöle" in der Union beenden. "Eigentlich müsste Ralf Stegner uns doch dankbar sein, wenn wir SPD-Politik veredeln", sagte er. Aber der SPD-Mann "hyperventiliert manchmal".

Der Mindestlohn-Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll dann vom kommenden Januar an für alle ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen gibt es bis 2017 für Branchen mit einem überregional gültigen Tarifvertrag. Prinzipiell ausgenommen sind Pflichtpraktikanten und ehemalige Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate im neuen Job.

(dpa)
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