Österreich Höchstes Gericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

Wien · In Österreich müssen nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs alle Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Die Gesetze widersprechen sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz als auch dem Recht auf Privat- und Familienleben.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Das sagte Präsident Gerhart Holzinger bei der Verkündung der Entscheidung am Freitag in Wien. Sämtliche Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz seien sofort außer Kraft zu setzen.

Deutsche Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung forderten nach dem Wiener Urteil von der Bundesregierung eine klare Aussage, auf die Wiedereinführung der verdachtslosen Speicherung von Verbindungsdaten zu verzichten. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte unlängst betont, dass die Bundesregierung keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegen werde, solange es keine neue EU-Richtlinie gebe. Der Europäische Gerichtshof hatte die Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit europäischen Grundrechten erklärt.

(dpa)
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