Russland verschärft Gesetze Gotteslästerern drohen künftig drei Jahre Haft

Moskau · Für Gotteslästerungen drohen in Russland ab sofort bis zu drei Jahre Haft. Staatspräsident Wladimir Putin setzte das Gesetz zum Schutz religiöser Gefühle per Unterschrift und Veröffentlichung im Amtsanzeiger am Wochenende in Kraft, wie russische Medien am Montag berichteten.

Wladimir Putin - Präsident von Russland, eitel, autoritär, entschlossen
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Foto: dpa/Kremlin Pool

Bisher lag die Höchststrafe für derartige Vergehen bei drei Monaten Freiheitsentzug. Laut dem geänderten Paragrafen 148 des Strafgesetzbuchs werden öffentliche Handlungen geahndet, die eine "zweifelsfreie Respektlosigkeit gegenüber der Gesellschaft" bekunden und mit dem Ziel begangen werden, die "religiösen Gefühle von Gläubigen zu verletzen". An religiösen Stätten steht auf Gotteslästerung bis zu drei Jahre Haft. An anderen Orten droht eine Haftstrafe von einem Jahr.

Das russische Parlament, die Duma, hatte das Gesetz Mitte Juni mit 308 gegen zwei Stimmen beschlossen. Anschließend stimmte auch die zweite Parlamentskammer, der Föderationsrat, zu. Die russisch-orthodoxe Kirche hatte die Neuregelung als Beitrag zum "gesellschaftlichen Frieden" begrüßt.

Der parteiübergreifende Vorstoß zu der Strafverschärfung wurde ausgelöst durch einen Protestauftritt der Punkband "Pussy Riot" in der orthodoxen Hauptkirche Moskaus im Februar 2012. Unter dem Vorwurf des "Rowdytums aus religiösem Hass" waren zwei Bandmitglieder zu zwei Jahren Lagerhaft und eine dritte Musikerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Für diesen Straftatbestand sah das Gesetz bereits damals bis zu sieben Jahre Haft vor.

(KNA)
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