US-Berufungsgericht bestätigt Entscheid aus 2018 Donald Trump darf seine Kritiker bei Twitter nicht blockieren

Washington · Juristische Schlappe für den US-Präsidenten: Donald Trump darf Nutzer des Kurzbotschaftendienstes Twitter nicht blockieren, wenn sie seine Einträge kritisch kommentieren.

Zu diesem Urteil kam am Dienstag ein US-Berufungsgericht und bestätigte damit die Entscheidung einer Bundesrichterin vom vergangenem Jahr. Trump verletzte demnach durch seinen Umgang mit Kritikern bei Twitter den ersten Zusatz über Meinungsfreiheit zur US-Verfassung.

Die New Yorker Richterin Naomi Reice Buchwald war im Mai vergangenen Jahres zu dem Schluss gekommen, dass einigen Nutzern der Zugang zu Trumps Tweets unbestreitbar "als Folge einer Standpunkt-Diskriminierung" verwehrt worden war. Dass der Präsident niemanden von einem Online-Dialog ausschließen dürfe, weil er eine andere Meinung vertrete, bestätigten nun auch die Berufungsrichter.

Trump argumentierte, dass er nicht in seiner Funktion als US-Präsident, sondern als Privatperson handle, wenn er Nutzer bei Twitter blockiere. Als Nutzer einer privatwirtschaftlichen Internetplattform unterliege dies seinem persönlichen Recht auf freie Meinungsäußerung.

Wie auch Richterin Buchwald unterstrichen die Berufungsrichter jedoch, dass Trump seinen privaten Twitter-Account für eine Vielzahl politischer Ankündigungen nutze. Sein Twitter-Auftritt sei daher ein "öffentliches Forum". Von der Nutzung dieses Forums dürfe Trump niemanden wegen seiner politischen Überzeugungen ausschließen.

Das Justizministerium, das den Präsidenten vor Gericht vertrat, hat die Möglichkeit, die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof der USA anzufechten. "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts und prüfen mögliche nächste Schritte", erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Geklagt hatte eine Gruppe von Twitter-Nutzern sowie das Knight First Amendment Institute der Colombia University, das sich der Verteidigung der Meinungsfreiheit verschrieben hat. Wie vielen Nutzern der direkte Blick auf Trumps Tweets verwehrt wurde, ist nicht bekannt. Laut Schätzungen waren mehrere hundert Menschen betroffen.

52 Millionen Nutzer folgen dem US-Präsidenten auf seinem privaten Twitter-Profil @realDonaldTrump. Er hat auch noch ein offizielles Twitter-Konto unter @POTUS, der Abkürzung für "President of the United States".

(felt/AFP)
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