Klage abgewiesen Gegen Trumps Geschäftspraktiken darf weiter ermittelt werden

Syracuse · Die Klage des amerikanischen Ex-Präsidenten Donald Trump gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James blieb vor Gericht erfolglos. James kann damit ihre zivilrechtlichen Ermittlungen zu Trumps Geschäftspraktiken weiter vorantreiben.

 Der ehemalige Präsident der USA, Donald Trump.

Der ehemalige Präsident der USA, Donald Trump.

Foto: dpa/Evan Vucci

Eine US-Bundesrichterin hat eine Klage von Ex-Präsident Donald Trump gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James am Freitag abgewiesen. James kann ihre zivilrechtlichen Ermittlungen zu Trumps Geschäftspraktiken damit fortsetzen. In ihrer Begründung erklärte Bezirksrichterin Brenda Sannes, ihre Entscheidung basiere auf Rechtsprechung, wonach Bundesrichter sich in den meisten Fällen nicht in Ermittlungen auf staatlicher Ebene einmischen dürften.

Am Vortag hatte ein Berufungsgericht in New York bereits entschieden, dass Trump in James' Ermittlungen unter Eid aussagen muss. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung eines Richters vom Februar, der entsprechende Vorladungen von Trump und seinen beiden ältesten Kindern Ivanka und Donald Jr. angeordnet hatte.

James, eine Demokratin, hat erklärt, ihre Ermittlungen hätten ergeben, dass Trumps Unternehmen, die Trump Organization, „betrügerische oder irreführende“ Bewertungen von Vermögenswerten wie Golfplätzen und Hochhäusern genutzt habe, um Kredite und Steuervorteile zu erhalten. Trump, ein Republikaner, hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, James' Ermittlungen seien Teil einer politisch motivierten Hexenjagd.

In einer Reaktion nannte James die Entscheidung des Bundesgerichts, Trumps „unbegründete Klage“ abzuweisen, auf Twitter einen „großen Sieg“. „Unseriöse Klagen halten uns nicht davon ab, unsere rechtmäßigen, legitimen Ermittlungen abzuschließen“, twitterte sie.

(dni/dpa)
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