EU reagiert "mit Bedauern" auf Urteil Gericht bestätigt Timoschenko-Haftstrafe

Kiew · Das oberste ukrainische Berufungsgericht hat am Mittwoch das Urteil gegen die inhaftierte Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko bestätigt. Das berichtete ein Journalist der Nachrichtenagentur von vor Ort.

Die Chronologie im Fall Julia Timoschenko
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Foto: dpa, Aleksandr Prokopenko

Der Beschwerde der Ex-Regierungschefin könne nicht stattgegeben werden, sagte Richter Alexander Jelfimow am Mittwoch in Kiew und bestätigte damit die siebenjährige Haft in einem Straflager.

Die EU reagierte "mit Bedauern" auf die Bestätigung der siebenjährigen Gefängnisstrafe für Timoschenko. Das Verfahren haben "internationale Standards in Sachen Fairness, Transparenz und unabhängige Justiz" missachtet, sagte ein Sprecher der EU-Kommission nach dem Urteil am Mittwoch. Zusammen mit der Gefängnisstrafe für den früheren Innenminister Juri Luzenko ergebe sich daraus eine "sehr enttäuschende Situation", in der zwei wichtie Oppositionsführer von de Teilnahme an der bevorstehenden Parlamentswahlen abgehalten würden.

Die frühere Regierungschefin verbüßt seit Oktober 2011 eine international umstrittene siebenjährige Gefängnisstrafe wegen angeblichen Amtsmissbrauchs. In der Berufungsverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft der ehemaligen Sowjetrepublik eine Bestätigung des Urteils gefordert. Dagegen tritt die Verteidigung der Politikerin für eine Revision ein. Am Dienstag hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über den Fall der erkrankten Oppositionsführerin beraten.

(dpa/dapd)
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