Langwieriger Prozess Französisches Parlament will Abtreibungsrecht per Verfassung sichern

Paris · Die Abgeordneten stellen sich mit klarer Mehrheit hinter eine Verfassungsänderung. Der Ausgang des Verfahrens ist dennoch ungewiss.

 Französische Abgeordnete applaudieren nach einer Abstimmung während einer Sitzung der Nationalversammlung über Vorschläge der Partei La France Insoumise (LFI).

Französische Abgeordnete applaudieren nach einer Abstimmung während einer Sitzung der Nationalversammlung über Vorschläge der Partei La France Insoumise (LFI).

Foto: AFP/GEOFFROY VAN DER HASSELT

Die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung haben am Donnerstag eine Resolution zur Verankerung des Rechts auf einen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verabschiedet. 337 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 32 dagegen. Die Abstimmung war ein erster Schritt in einem langwierigen Prozess, dessen Ausgang ungewiss ist. Auslöser der Initiative war die Rücknahme des verfassungsmäßigen Rechts auf eine Abtreibung in den USA im vergangenen Sommer.

Das Vorhaben muss zunächst in der Nationalversammlung und in der zweiten Kammer des Parlaments, dem Senat, gebilligt werden. Anschließend muss in einem landesweiten Referendum auch noch die Mehrheit der Wahlberechtigten zustimmen. Schwangerschaftsabbrüche wurden in Frankreich 1975 per Gesetz legalisiert, in der Verfassung wird der Eingriff aber nicht erwähnt.

Die Urheber des Vorschlags erklärten, das Vorhaben ziele darauf ab, das Grundrecht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und auf Empfängnisverhütung zu schützen und zu garantieren. Die linke Fraktionsvorsitzende Mathilde Panot, die den Vorschlag mitunterzeichnete, sagte: „Unsere Absicht ist klar: Wir wollen den Gegnern des Rechts auf Abtreibung und Verhütung keine Chance lassen.“

Justizminister Éric Dupond-Moretti erklärte, die Regierung unterstütze die Initiative. Er verwies auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA vom Juni, die das in der Verfassung verankerte Recht auf Abtreibung aufhob und die Entscheidung den einzelnen Staaten überließ.

In einer kürzlich durchgeführten Umfrage sprachen sich mehr als 80 Prozent der Befragten für das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch aus. Das entsprach früheren Ergebnissen. Dieselbe Umfrage ergab auch, dass eine deutliche Mehrheit der Menschen eine Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung unterstützt.

Eine Gruppe Abgeordneter der Regierungsparteien arbeiteten einen eigenen Entwurf zur Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung aus, über den am Montag in der Nationalversammlung debattiert werden soll. Darin wird ein Recht auf Empfängnisverhütung nicht erwähnt.

In jedem Fall steht Frankreich vor einem langwierigen Prozess in der Sache. Der Senat, in dem die konservativen Republikaner die Mehrheit stellen, lehnte im September einen ähnlichen Vorschlag ab. Die republikanischen Senatoren argumentierten, ein solcher Schritt sei nicht notwendig, da das Recht auf Abtreibung in Frankreich nicht bedroht sei.

Justizminister Dupond-Moretti sagte, er hoffe, dass einige Senatoren ihre Meinung noch änderten. Er und andere Befürworter einer Verfassungsänderung argumentieren, die Abgeordneten sollen im Umgang mit Grundrechten kein Risiko eingehen. Ein Gesetz könne leichter geändert werden als die Verfassung.

(mzu/dpa)
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