Nationalversammlung Frankreich verschärft Einwanderungsgesetz

Paris (RPO). Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag einem umstrittenen Einwanderungs- und Ausländergesetz zugestimmt. Dafür stimmten am Nachmittag in Paris 294 Abgeordnete, dagegen 239. Das Gesetz erleichtert unter anderem die Abschiebung straffällig gewordener Bürger, unabhängig davon, ob sie aus EU-Staaten stammen oder nicht. Nun muss noch der Senat abstimmen. Die christlichen Kirchen in Frankreich übten scharfe Kritik an dem Entwurf.

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Er sieht unter anderem vor, eingebürgerten Franzosen die Staatsbürgerschaft wieder aberkennen zu können, wenn sie wegen Mordes an Staatsbediensteten wie Polizisten oder Feuerwehrleuten verurteilt sind. Daneben sollen Ausländer abgeschoben werden können, wenn sie wegen aggressiven Bettelns, Diebstahl oder illegaler Besetzung von Gebäuden und Gelände verurteilt wurden. Wer sich nicht an die Fristen für eine freiwillige Ausreise hält, soll mit einem Wiedereinreiseverbot von zwei bis drei Jahren belegt werden können. Auch enthält der Gesetzentwurf Bestimmungen gegen Scheinehen zur Erlangung einer Aufenthaltsberechtigung in Frankreich.

Vertreter der christlichen Kirchen hatten erklärt, Einwanderer seien Menschen mit unveräußerlichen Rechten. Diese dürften ihnen nicht genommen werden. Die katholischen Bischöfe betonten, mehrere der Bestimmungen seien nicht hinnehmbar. So würden die Familien von Einwanderern geschwächt und Menschen, die Einwanderern in Schwierigkeiten Hilfe leisten, mit kriminellen Schleppern gleichgesetzt.

(KNA/felt)
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