Verdacht auf Veruntreuung von EU-Geld Prozess gegen Marine Le Pen gestartet

Paris · Die Affäre um eine mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im EU-Parlament holt Frankreichs Rechtsnationale wieder ein. Der nun gestartete Prozess könnte Marine Le Pens Ambitionen ausbremsen.

In der Affäre um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament müssen sich Marine Le Pen und weitere französische Rechtsnationale von Montag an vor einem Pariser Strafgericht verantworten.

Foto: AP/Louise Delmotte

Vor einem Pariser Strafgericht hat der Prozess gegen Marine Le Pen und weitere französische Rechtsnationale in der Affäre um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament begonnen. Den insgesamt 28 Angeklagten wird Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich teils oder zur Gänze für die Partei gearbeitet hätten.

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Neben der langjährigen Parteivorsitzenden Marine Le Pen gehört auch ihr Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen (96) zu den Beschuldigten. Aus Gesundheitsgründen erschien er aber nicht vor Gericht, wie auch ein weiterer Angeklagter.

Marine Le Pen hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. „Wir haben gegen keine politische Regel und keine Regel des Europäischen Parlaments verstoßen“, sagte Le Pen im Gericht vor Prozessbeginn.

Insgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen. Marine Le Pen hatte vor einem Jahr bereits vom Europaparlament zurückgeforderte 330.000 Euro überwiesen. Ihre Partei betonte aber, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei.

Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei seit Jahren. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, drohen den Angeklagten empfindliche Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Im Falle einer Verurteilung könnten die Angeklagten außerdem für fünf Jahre für unwählbar erklärt werden, was eine Kandidatur von Marine Le Pen bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2027 ausbremsen könnte.

(tg/dpa/sku)