Gerichtsurteil FN-Chefin Le Pen darf "Faschistin" genannt werden
Paris · Die Bezeichnung "Faschistin" für die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National, Marine Le Pen, stellt keine Beleidigung dar. Ein Strafgericht in Paris sprach den Vorsitzenden der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, am Donnerstag von entsprechenden Vorwürfen frei.
10.04.2014
, 18:40 Uhr
Nach Ansicht des Gerichts kann der Begriff "Faschistin" zwar eine beleidigende Bedeutung haben. Dies sei aber in einer Debatte zwischen politischen Gegnern nicht der Fall.