Gerichtsurteil FN-Chefin Le Pen darf "Faschistin" genannt werden

Paris · Die Bezeichnung "Faschistin" für die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National, Marine Le Pen, stellt keine Beleidigung dar. Ein Strafgericht in Paris sprach den Vorsitzenden der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, am Donnerstag von entsprechenden Vorwürfen frei.

Nach Ansicht des Gerichts kann der Begriff "Faschistin" zwar eine beleidigende Bedeutung haben. Dies sei aber in einer Debatte zwischen politischen Gegnern nicht der Fall.

(dpa)
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