Kirchenrecht Feste Regeln für die Zeit ohne Papst

Vatikanstadt (rpo). Zwischen dem Tod eines Papstes und der Wahl seines Nachfolgers liegen hektische Tage. Die Beisetzung muss organisiert, der Nachfolger gewählt werden. Für die Zeit der Sedisvakanz - also die Phase, in der der Heilige Stuhl leer ist - sieht das Kirchenrecht feste Abläufe vor.

Die Organisation obliegt für diese Zeit dem Camerlengo, dem Kämmerer des Papstes im Rang eines Kardinals. Er legt unter anderem zunächst den Tag fest, an dem der Leichnam des Papstes in den Petersdom übergeführt wird. Dort wird er aufgebahrt, damit die Gläubigen von ihm Abschied nehmen können.

Außerdem beruft der Kämmerer nach ein bis zwei Tagen eine erste Versammlung sämtlicher Kardinäle ("Generalkongregation") ein, von denen es zurzeit 184 gibt. Die derzeit 117 Kardinäle unter 80 Jahre, die wahlberechtigt sind, müssen kommen. Den anderen ist dies freigestellt.

Außerdem wird eine so genannte Sonderkongregation gebildet. Diese besteht aus dem Kämmerer und drei weiteren Kardinälen, die per Los bestimmt werden. Die drei Kardinäle werden alle drei Tage ausgewechselt. Das Vierer-Gremium kümmert sich um die täglichen Amtsgeschäfte.

Über wichtige Aufgaben entscheidet die Generalkongregation. Sie legt in einer ihrer ersten Sitzungen auch fest, wann die Trauerfeiern beginnen. Diese dauern neun Tage, die Beerdigung soll zwischen dem vierten und dem sechsten Tag nach dem Tod des Papstes stattfinden. Die Trauermesse wird von den Kardinälen zelebriert und vom ältesten Kardinal geleitet.

In einer Sitzung der Generalkongregationen werden der Ring und das Bleisiegel des Papstes symbolisch zerbrochen. Außerdem werden hinterlassene Dokumente des Verstorbenen verlesen, darunter womöglich auch ein Testament. Die Kardinäle einigen sich außerdem auf einen Tag für die Einberufung des Konklave zur Papstwahl.

Das Konklave muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Tod des Papstes beginnen. Wahlberechtigt sind alle Kardinäle bis zum Alter von 80 Jahren, zurzeit 117. Dazu kommen die Kardinäle zu täglich zwei Sitzungen in der Sixtinischen Kapelle zusammen. Ein neuer Papst ist in der Regel gewählt, sobald ein Kardinal eine Zwei-Drittel-Mehrheit erhält.

(afp)
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