FBI-Razzia in Mar-a-Lago Trump verlangt Prüfung der Dokumente durch neutrale Person

Washington · Nach der Durchsuchung seiner Privatresidenz ergreift Donald Trump juristische Schritte. Der Ex-Präsident will verhindern, dass das FBI die sichergestellten Dokumente auswertet. Stattdessen solle ein unabhängiger Prüfer die Aufgabe übernehmen.

 Donald Trump auf dem Weg zur Generalstaatsanwaltschaft in New York Mitte August.

Donald Trump auf dem Weg zur Generalstaatsanwaltschaft in New York Mitte August.

Foto: dpa/Julia Nikhinson

Der frühere US-Präsident Donald Trump will das FBI von einer Prüfung der Dokumente abhalten, die bei der Durchsuchung seiner Privatresidenz in Florida sichergestellt wurden. Stattdessen solle ein neutraler Gutachter die Unterlagen einsehen, hieß es in einer Klageschrift, die Trumps Anwälte bei Bundesrichterin Aileen Cannon einreichten.

Am 8. August hatte das FBI Trumps Anwesen Mar-a-Lago in Palm Beach im Rahmen einer Untersuchung zum mutmaßlich unsachgemäßen Umgang mit vertraulichem Material aus dessen Zeit im Weißen Haus durchsucht. Agenten nahmen nach Angaben der US-Bundespolizei elf Ordner mit als streng geheim eingestuften Dokumenten mit.

Erst am Montag berichtete die „New York Times“, dass die Behörden mehr als 300 vertrauliche Akten aus Mar-a-Lago geholt hätten, seitdem Trump im Januar 2021 aus dem Amt schied. Darunter seien mehr als 150 Dokumente, die das für die Aufbewahrung von Regierungskorrespondenz zuständige Nationalarchiv im Januar aus dem Privatanwesen des früheren Präsidenten hatte bringen lassen. In der Folge schaltete die Verwaltungsstelle das Justizministerium ein, das das FBI ermitteln ließ.

Nach dem US-Bundesgesetz ist die Mitnahme und Aufbewahrung geheimer Dokumente an nicht zuvor genehmigten Orten verboten. Als Vergehen gilt auch ein unsachgemäßer Umgang mit vertraulichen Akten.

In Trumps Klageschrift wird die Durchsuchung von Mar-a-Lago als „schockierend aggressiver Schritt“ bezeichnet. Im Übrigen sei der Durchsuchungsbefehl zu allgemein gehalten gewesen. Trump habe ein Recht auf eine detailliertere Beschreibung der Dokumente, die aus seinem Haus geholt worden seien. Das FBI und das Justizministerium würden ihn seit langem „unfair“ behandeln.

„Die Strafverfolgung ist ein Schild, das Amerika schützt. Sie darf nicht als eine Waffe für politische Zwecke missbraucht werden“, schrieben Trumps Anwälte. Daher fordere man als Konsequenz aus der „beispiellosen und unnötigen Razzia“ juristische Hilfe an.

Die Anwälte beantragten, dass die FBI-Auswertung der sichergestellten Akten ausgesetzt werde, bis ein sogenannter Special Master eingesetzt sei - also ein Justizbeamter, der mit dem Fall nicht befasst ist. Bei der Sichtung der Unterlagen solle dieser dann jene beiseitelegen, die unter das Exekutivprivileg fallen könnten. Damit ist das Vorrecht eines Präsidenten gemeint, die Offenlegung bestimmter Informationen aus seiner Amtszeit zu blockieren.

Allerdings hat der Oberste Gerichtshof der USA bislang noch nicht darüber befunden, ob ein früherer Präsident sich im Hinblick auf Regierungsdokumente auf dieses Privileg berufen könne. Im Januar hatten die Richter geschrieben, dass es sich um einen Präzedenzfall handele und die Frage „gravierende und erhebliche Bedenken“ aufwerfe.

In einer separaten Erklärung behauptete Trump später, dass alle Akten vorab freigegeben worden seien. Sie seien „illegal aus seinem Haus konfisziert“ worden, schrieb er. Das Justizministerium konterte in einer knappen Reaktion, dass die Durchsuchung von einem Bundesgericht genehmigt worden sei, nachdem das FBI einen hinreichenden Verdacht auf ein mögliches Vergehen dargelegt habe.

(juju//dpa)
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