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Tötung von iranischem General Keine Ermittlungen in Deutschland wegen Drohnenmord an Soleimani

Zweibrücken · Anfang des Jahres wurde der iranische General Soleimani bei einem Luftangriff getötet. In dem Fall soll es kein Ermittlungsverfahren gegen den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein geben. Bedienstete oder deutsche Amtsträger könnten für den Angriff nicht verantwortlich gemacht werden.

 Qassem Soleimani, der Kommandeur der iranischen Al-Kuds-Brigaden, bei einem Treffen in Teheran (Archivbild).

Qassem Soleimani, der Kommandeur der iranischen Al-Kuds-Brigaden, bei einem Treffen in Teheran (Archivbild).

Foto: dpa/Uncredited

Die Rolle des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein bei der Exekution des iranischen Generals Qassem Soleimani durch eine amerikanische Kampfdrohne im Irak wird kein Fall für die deutsche Justiz. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab. Dies teilte sie in einem Schreiben an den Friedensaktivisten Hermann Theisen mit, der Anfang des Jahres Strafanzeige erstattet hatte. Weder Bedienstete der Luftwaffenbasis noch deutsche Amtsträger könnten für die außergerichtliche Tötung des Iraners verantwortlich gemacht werden, heißt es in dem Brief, der dem Evangelischen Pressedienst vorliegt.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft fehlen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat“. Angehörige der amerikanischen Truppen fielen zudem nach den Bestimmungen des Nato-Truppenstatuts in Ausübung ihres Dienstes nicht unter die deutsche Gerichtsbarkeit. Es sei anzunehmen, dass an dem in Rede stehenden Drohneneinsatz gegen den iranischen Kommandeur Militärangehörige beteiligt gewesen seien, die in die Zuständigkeit der amerikanischen Justiz fielen.

Eine Mitverantwortung der deutschen Bundesregierung an dem Drohneneinsatz komme ebenfalls nicht in Betracht. Die Bundesregierung sei nicht verpflichtet, Personen im Ausland vor völkerrechtswidrigen Drohneneinsätzen anderer Staaten zu schützen. Deutsche Amtsträger könnten auch nicht für Völkerrechtsverstöße von „Hoheitsträgern anderer Staaten in Deutschland“ verantwortlich gemacht werden. Erst vor einigen Tagen war bekanntgeworden, dass auch eine Strafanzeige mehrerer Linken-Bundestagsabgeordneter gegen Regierungsmitglieder in derselben Angelegenheit von der Bundesanwaltschaft nicht weiter verfolgt wird.

Gegner der amerikanischen Drohneneinsätze argumentieren seit Jahren, dass der Luftwaffenstützpunkt in Rheinland-Pfalz für die Steuerung der Kampfdrohnen in verschiedenen Konfliktregionen eine Schlüsselrolle spiele. Ohne die Satelliten-Relaisstation in Ramstein könnten keine Steuerungsbefehle aus den USA in die Zielregionen übermittelt werden.

Friedensaktivist Theisen hatte argumentiert, die Tötung des Generals müsse als „politischer Mord“ gewertet werden. Er kündigte am Donnerstag an, ein Ermittlungserzwingungsverfahren anzustreben. Die Ermittler in Zweibrücken hätten nicht geprüft, ob sich die amerikanischen Soldaten tatsächlich an deutsches Recht halten. Gegebenenfalls müsse die Nutzung des Stützpunktes für den Drohnenkrieg durch die Bundesregierung zumindest zeitweise untersagt werden.

(c-st/epd)
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