Nach langem Ringen Europäischer Haftbefehl kann in Kraft treten

Berlin (rpo). Ein Jahr lang hat der Hindernislauf durch die Instanzen gedauert, nun ist der Weg frei: Am Freitag ließ der Bundesrat das umstrittene EU-Haftbefehlsgesetz passieren. Mit dem neuen Gesetz sollen Auslieferungsverfahren deutlich beschleunigt und international gesuchte Verdächtige schneller vor Gericht gestellt werden können.

Das zwischen Bund und Ländern lange umstrittene EU-Haftbefehlsgesetz kann in Kraft treten. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Justizsystemen europäischer Staaten erheblich zu beschleunigen und die Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern. Die erste Fassung des Gesetzes war im Juli 2005 von Karlsruhe überraschend einkassiert worden. Die Neuwahl des Bundestags verhinderte dann ein zügige Neufassung.

International gesuchte Verdächtige können mit dem neuen Gesetz schneller vor Gericht gestellt werden, weil der Europäische Haftbefehl das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verkürzt. Außerdem macht er Auslieferungsverfahren schneller. Mit einer so genannten Positivliste erspart er den Mitgliedstaaten bei über 30 Deliktgruppen aufwendige Prüfungen, ob die Tat in beiden Staaten strafbar ist. Binnen einer Frist von 60 Tagen, die auf 90 Tage verlängert werden kann, soll eine Entscheidung über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehl ergehen.

Einer der Hintergründe für das Gesetz waren die blutigen Al-Kaida-Anschläge von Madrid. Die EU hatte alle Mitgliedstaaten aufgefordert, alles zu tun, um den Europäischen Haftbefehl vollständig und unverzüglich umzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die erste Fassung des Gesetzes am 18. Juli vergangenen Jahres zur Bestürzung der Bundesregierung für grundgesetzwidrig erklärt. Damit gaben die Karlsruher Richter einer Klage des Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli statt, der wegen Terrorverdachts nach Spanien ausgeliefert werden sollte. Der 46-Jährige Darkazanli wurde von den spanischen Ermittlern beschuldigt, das Terrornetzwerk Al Kaida logistisch und finanziell unterstützt zu haben. Er wurde nur wenige Stunden nach der Urteilsverkündung freigelassen. Die Regierung sprach von einem "herben Rückschlag für die Regierung bei ihrem Kampf gegen den Terrorismus auf europäischer Ebene". Gegen den Kaufmann war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland ermittelt worden, zu einer Anklageerhebung kam es aber nie.

Die Karlsruher Richter verlangten Nachbesserungen bei dem 2004 verabschiedeten Gesetz. Der Rahmen der EU-Regelung sei im Sinne einer größtmöglichen Schonung von Grundrechten durch den deutschen Gesetzgeber nicht vollständig ausgeschöpft worden. Außerdem gebe es keine Möglichkeit, den Rechtsweg gegen eine Auslieferungsentscheidung zu beschreiten. Das widerspreche dem Grundgesetz.

Die Bemühungen der rot-grünen Bundesregierungen, unverzüglich eine Neufassung des Gesetzes nach den Vorgaben Karlsruhes durchzubringen, scheiterte an der vorgezogenen Bundestagswahl.

(ap)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort