Nach EuGH-Urteil EU und USA wollen zum Datenschutz beraten

Brüssel · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA für nichtig erklärt. Beide Seiten wollen nun über weitere Schritte beraten. Nach Angaben der EU-Kommission sind bereits für Freitag Kontakte zu US-Handelsminister Wilbur Ross geplant.

 Ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'union Européene» steht vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs im Europaviertel.

Ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'union Européene» steht vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs im Europaviertel.

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

„Wir werden auf Grundlage des heutigen Urteils eng mit unseren amerikanischen Kollegen zusammenarbeiten“, sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, am Donnerstag. Man müsse das Urteil in Ruhe analysieren. Eine Priorität der Brüsseler Behörde sei, den Schutz personenbezogener Daten beim transatlantischen Datenverkehr zu garantieren.

Das höchste EU-Gericht hatte das „Privacy Shield“ am Donnerstag für ungültig erklärt. Die Luxemburger Richter begründeten ihr Urteil vor allem damit, dass Überwachungsbefugnisse der amerikanischen Behörden zu umfangreich seien. Aus ähnlichen Gründen hatte der EuGH 2015 bereits die Vorgänger-Regelung „Safe Harbor“ gekippt.

Die Standardvertragsklauseln, auf deren Grundlage Unternehmen aus der EU in Drittstaaten übermitteln können, erklärte der EuGH am Donnerstag hingegen für rechtens. „Das bedeutet, dass der transatlantische Datenfluss weitergehen kann“, sagte Jourova.

EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte, diese Klauseln seien schon jetzt das gebräuchlichste Mittel für die internationale Datenübertragung. Die EU-Kommission arbeite schon jetzt daran, die Standardvertragsklauseln von 2010 zu modernisieren.

(ahar/dpa)
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