Sanktionen gegen Russland EU will leichter auf Vermögen russischer Oligarchen zugreifen

Brüssel · Den russischen Oligarchen wird vorgeworfen, den Krieg gegen die Ukraine zu unterstützen. Deshalb will die EU eingefrorene Vermögenswerte beschlagnahmen und für andere Dinge nutzen – beispielsweise für den Wiederaufbau der Ukraine.

 Drei russische Oligarchen wurden bereits sanktioniert: Mikhail Fridman, Petr Aven (im Bild) und German Khan.

Drei russische Oligarchen wurden bereits sanktioniert: Mikhail Fridman, Petr Aven (im Bild) und German Khan.

Foto: AP/ALEXANDER NEMENOV

Die EU-Kommission will ein rechtliches Instrument zur Beschlagnahmung eingefrorener Vermögenswerte russischer Oligarchen schaffen. Der am Mittwoch in Brüssel vorgelegte Plan sieht vor, die Verletzung von Sanktionen in die Liste besonders schwerer Kriminalitätsbereiche einzuschreiben, zu denen etwa Terrorismus, Menschenhandel und Geldwäsche gehören. Dies würde ein strengeres und europaweit einheitliches Vorgehen ermöglichen, wenn Oligarchen beispielsweise versuchen, Jachten in Sicherheit zu bringen oder Eigentümerverhältnisse zu ändern, um die Strafmaßnahmen gegen Russland zu umgehen.

Der Kommissionsvorschlag beinhaltet auch das grenzüberschreitende Aufspüren von Vermögenswerten, die Sanktionen unterliegen, und neue Mittel zur Sicherung und Beschlagnahmung von Reichtümern zweifelhafter Herkunft. Die Mitgliedstaaten sollen eigene Vermögensverwaltungen einrichten, die für den Werterhalt eingefrorener Güter sorgen. Erlöse aus Beschlagnahmungen sollen dem Gemeinwesen zugute kommen.

Die Kommission verwies auch auf mafiöse Interessen an dem Wiederaufbau-Fonds „Next Generation EU“, der ein Volumen von mehr als 800 Milliarden Euro besitzt. Nach Einschätzung der Polizeibehörde Europol sei mit Versuchen krimineller Vereinigungen zu rechnen, Gelder davon abzuschöpfen. Es brauche daher ein wirksames System, um Vermögen aus betrügerischer Aneignung und Missbrauch dieser Finanzhilfen aufzudecken und zu konfiszieren.

Um die Verletzung von Sanktionen in die Liste der EU-Verbrechen aufzunehmen, muss nach einer Billigung durch das Parlament der Rat der 27 Mitgliedstaaten einstimmig die entsprechende Änderung des Artikels 83 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union annehmen. Danach kann die Kommission ihren Vorschlag einer Richtlinie auf den Gesetzgebungsweg bringen.

bjuerg01

(kna/boot)
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