Ärger um Lieferfristen EU und Astrazeneca einigen sich im Streit um Corona-Impfstoff

Brüssel · Der verbesserungswürdige Ruf des Astrazeneca-Vakzins hat auch mit dem Zwist um Lieferfristen in der EU zu tun. Unter anderem einseitige Lieferkürzungen des Impfstoffs hatten Brüssel verärgert. Jetzt einigten sich beide Seiten.

 Ein Impffläschen von des Herstellers Astrazeneca.

Ein Impffläschen von des Herstellers Astrazeneca.

Foto: AP/Virginia Mayo

Die EU-Kommission und der Pharmakonzern Astrazeneca haben ihren Streit um die Lieferung von Corona-Impfstoff beigelegt. Der britisch-schwedische Hersteller habe die feste Zusage gegeben, bis Ende des Jahres 135 Millionen Dosen zu liefern, und im ersten Quartal kommenden Jahres noch einmal 65 Millionen, teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Sollten sich Lieferungen verzögern, gebe es Rabatt.

Die Kommission erklärte, mit dem Abkommen werde eine im vergangenen Jahr vereinbarte Vorverkaufsvereinbarung eingehalten. Insgesamt habe man sich auf eine Lieferung von 300 Millionen Dosen bis März 2022 geeinigt. Etwa 100 Millionen Dosen seien bereits geliefert. Eine 2020 vereinbarte Option auf weitere 100 Millionen Impfdosen hat die EU-Kommission bislang nicht in Anspruch genommen.

Astrazeneca-Vizepräsident Ruud Dobber erklärte, das Unternehmen sei der Produktion des Impfstoffs für Europa sehr verpflichtet. Dank der Einigung könne man zusammen mit der EU-Kommission daran arbeiten, die Pandemie zu überwinden. Astrazeneca und seine Partnerunternehmen hätten weltweit mehr als 1,1 Milliarden Impfdosen in mehr als 170 Länder ausgeliefert, davon mehr als 140 Millionen Dosen ohne Gewinn. Zwei Drittel der Dosen seien an Länder mit geringem oder mittlerem Durchschnittseinkommen gegangen. Astrazeneca wolle in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission zudem das Covax-Impfbeschaffungsprogramm für ärmere Staaten unterstützen.

Astrazeneca hat zwar bereits zig Millionen Impfdosen an die EU-Staaten ausgeliefert, allerdings nicht so viele, wie die EU-Kommission erwartet hatte. Diese ging gerichtlich gegen das Unternehmen vor, um vereinbarte Lieferungen sicherzustellen. Dabei warf sie Astrazanaca vor, das Vakzin absichtlich bevorzugt an Nicht-EU-Länder zu liefern, insbesondere an Großbritannien, anstatt seine dort vorhandenen Produktionskapazitäten für Lieferungen in die EU zu nutzen.

Astrazeneca hielt dem entgegen, dass die Schwierigkeiten beim Hochfahren der Produktion des neuen Impfstoffs unvorhersehbar gewesen seien. Die Werke in Großbritannien seien vorwiegend dafür genutzt worden, Lieferungen im Königreich zu sichern.

Ein belgisches Gericht urteilte im Juni, dass Astrazeneca seinen Vertrag mit der EU ernsthaft verletzt habe. Das Unternehmen interpretierte dagegen, das Urteil zeige, dass es sich vollkommen an die Vereinbarung mit der EU gehalten habe.

Das Astrazeneca-Vakzin ist ein Herzstück der Impfkampagne gegen Corona in Europa und weltweit. Dies gilt insbesondere für ärmere Länder, weil das Mittel billiger und leichter zu handhaben ist als die Konkurrenzprodukte von Moderna sowie Biontech und Pfizer. Der Justizstreit mit der EU schmälerte die Außenwirkung von Astrazeneca zusätzlich, nachdem das Vakzin des Unternehmens mit sehr seltenen Fällen von Blutgerinnseln in Verbindung gebracht worden war. Unabhängig vom Rechtsstreit betont die EU-Kommission, dass sie keine Probleme mit der Qualität des Corona-Impfstoffs von Astrazeneca habe.

(ala/dpa)
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