Strafverfahren beschlossen EU-Parlament fordert Sanktionen gegen Ungarn

Straßburg · Das EU-Parlament bringt wegen Rechtsstaatsverstößen ein Strafverfahren gegen Ungarn auf den Weg. Das Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge ist das schärfste Mittel gegen ein EU-Mitgliedsland.

 Ungarns Präsident Viktor Orban.

Ungarns Präsident Viktor Orban.

Foto: AP/Luca Bruno

Nach Polen muss sich auch Ungarn einem Sanktionsverfahren wegen Gefährdung von EU-Grundwerten stellen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Europaparlament stimmte am Mittwoch für ein Rechtsstaatsverfahren, das im äußersten Fall zum Entzug der Stimmrechte im Ministerrat führen könnte. Nun muss sich der Rat der Mitgliedsländer mit dem Fall befassen. Für die Auslösung des Verfahrens stimmten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich.

Grundlage des Votums ist ein kritischer Bericht, den die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini im Frühjahr im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Unter Berufung auf offizielle Befunde von Institutionen wie Vereinte Nationen, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder Europarat ging dieser mit der Regierung unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hart ins Gericht. Es herrsche eine „systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn“.

Der Bericht verwies auf Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus werden in ihm Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen aufgezählt sowie Korruption und Interessenkonflikte kritisiert.

Insgesamt sei das Risiko eines Verstoßes gegen EU-Grundwerte gegeben, stellte der Bericht fest und plädierte für ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Ein solches Verfahren hatte die EU-Kommission im Dezember gegen Polen gestartet. Beratung und etwaige Entscheidung liegen beim Rat der Mitgliedsstaaten, der sich nun mit beiden Ländern befassen muss. Das Verfahren kann theoretisch zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen. Die Hürden sind aber sehr hoch.

Ungarns Regierung kritisierte das Abstimmungsergebnis scharf. „Dies ist nichts anderes als die kleinliche Rache migrationsfreundlicher Politiker“, sagte Außenminister Peter Szijjarto am Mittwoch in Budapest. „Ungarn und seine Menschen hat man bestraft, weil sie bewiesen haben, dass die Migration kein naturgegebener Vorgang ist und dass man sie aufhalten kann.“ Der Bericht sei „voll mit ausgewiesenen Lügen“, führte Szijjarto weiter aus.

In Berlin wurde das Votum dagegen begrüßt. Deutschlands Außenminister Heiko Maas (SPD) betonte am Mittwoch im Bundestag, die EU sei „mehr als eine Mischung aus Binnenmarkt und Kohäsionsfonds“. Auf die Grundwerte gebe es keine Rabatte. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vertrete die Auffassung, die EU als Wertegemeinschaft könne nur funktionieren, wenn alle die Werte auch achteten, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Auch Frankreichs Regierungssprecher Benjamin Griveaux zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis: „Ich glaube, es war wichtig, heute Morgen daran zu erinnern, dass man nicht auf der einen Seite von den Vorteilen der Union profitieren kann (...), und sich auf der anderen Seite über ihre Regeln und Grundwerte hinwegsetzt“, sagte er in Paris. „Unsere Identität steht auf dem Spiel.“

Die Hürden für eventuelle Strafen gegen Ungarn sind allerdings hoch. Der Ministerrat müsste in einem nächsten Schritt mit der Zustimmung von vier Fünfteln der Mitgliedsstaaten feststellen, dass die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der EU-Werte besteht. Nur, wenn im Anschluss der Rat der EU-Staaten einstimmig beschließt, dass im Fall Ungarn tatsächlich eine solche Verletzung vorliegt, können mögliche Strafen durchgesetzt werden. Im Extremfall verliert das Land Stimmrechte im Ministerrat. Vor jedem Schritt muss aber das betroffene Mitgliedsland Gelegenheit bekommen, sich zu äußern. Im Fall Polen gab es bisher nur eine Anhörung.

(ubg/mba/rtr/dpa)
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