Spannung in Straßburg EU-Gerichtshof verhandelt über Fall Timoschenko

Straßburg/Kiew · Am Dienstag wird sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der umstrittenen Haftstrafe für die erkrankte Oppositionsführerin Julia Timoschenko beschäftigen. Nur zwei Monate vor der Parlamentswahl in der Ukraine dürfte das in Kiew für Zündstoff sorgen.

Die Chronologie im Fall Julia Timoschenko
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Foto: dpa, Aleksandr Prokopenko

Im umstrittenen Justizfall der ukrainischen Oppositionsführerin Julia Timoschenko schreiben nun internationale Richter das nächste Kapitel. In einer mit Spannung erwarteten Beratung verhandelt an diesem Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg über eine Beschwerde der zu sieben Jahren Lagerhaft verurteilten Politikerin.

Die Richter haben dem Fall besondere Priorität eingeräumt. Mit der Anhörung fällt erstmals seit der Fußball-Europameisterschaft im Juni in der Ukraine auch wieder ein internationales Schlaglicht auf die Affäre, die damals das sportliche Großereignis überschattet hatte.

Zwei Monate vor der Parlamentswahl in der Ukraine dürfte die Beratung auch innenpolitisch für Zündstoff sorgen. Ihre Partei hatte Timoschenko vor kurzem demonstrativ als Spitzenkandidatin für den 28. Oktober nominiert. Wegen der Haft darf sie aber nicht antreten.

Verstöße gegen Menschenrechtskonvention

In der von Timoschenkos Anwalt Sergej Wlassenko eingereichten Klage macht die erkrankte Ex-Regierungschefin zahlreiche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention geltend. Darunter sind das Folterverbot und das Recht auf eine faire Verhandlung.

In ihrer Heimat rechnet die 51-Jährige während der Präsidentschaft ihres schärfsten politischen Gegners Viktor Janukowitsch nicht mehr mit Gerechtigkeit. Denn immer weitere Vorwürfe erhebt die Justiz der Ex-Sowjetrepublik gegen Timoschenko. So soll sie sich auch wegen angeblicher Beihilfe zu einem Mord vor 16 Jahren verantworten. Vor wenigen Tagen rief Timoschenko in einem flammenden Appell aus der Haft ihre Landsleute zur Abwahl der Regierung auf. Janukowitschs Amtsführung nehme diktatorische Züge an, warf sie dem Staatschef vor.

Im Oktober 2011 hatte ein Gericht in Kiew sie bereits zu sieben Jahren Straflager und umgerechnet 137 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Timoschenko habe als Ministerpräsidentin eigenmächtig ein für die Ukraine nachteiliges Abkommen über Gaslieferungen mit Russland geschlossen, hieß die Begründung. Die EU, die USA und auch Russland kritisierten den Schuldspruch als politisch motiviert.

Timoschenko beklagt besonders die Haftbedingungen. In Charkow rund 450 Kilometer östlich von Kiew sei ihre Versorgung unzureichend, kritisiert die Politikerin, die wegen eines Bandscheibenvorfalls in einer Klinik behandelt wird. Während gerichtlicher Anhörungen habe sie 16 Stunden lang nichts zu essen bekommen. Und in Wartezeiten sei sie in eine fensterlose Zelle gesperrt worden.

Fotos ihrer Verletzungen gehen um die Welt

Zudem gingen Fotos, die angeblich Blutergüsse nach einer groben Behandlung durch das Personal zeigen sollen, um die Welt. Timoschenkos Gegner werfen ihr vor, zu simulieren.

Im März hatte der EGMR die Führung in Kiew in einer Verfügung aufgefordert, für eine angemessene Behandlung der Inhaftierten zu sorgen. Nachdem Timoschenko zwischenzeitlich in Hungerstreik getreten war, ließen die Behörden von Europas zweitgrößtem Flächenstaat eine Pflege durch Ärzte des Berliner Krankenhauses Charité zu.

Erst im Juli hatte der Europäische Gerichtshof Justizwillkür in der Ukraine verurteilt. Der Fall betraf Festnahme und Haft von Timoschenkos früherem Innenminister Juri Luzenko im Jahr 2010. Beides sei ungesetzlich gewesen, urteilten die Straßburger Richter und sprachen Luzenko 15.000 Euro Entschädigung zu. Der Politiker büßt eine vierjährige Haftstrafe wegen angeblichen Amtsmissbrauchs ab.

Experten in der Ukraine erwarten keine Richtungsänderung der Führung in Kiew, sollten die Straßburger Richter für Timoschenko entscheiden. Bereits im Falle Luzenko hatte Vize-Generalstaatsanwalt Renat Kusmin gesagt, der Gerichtshof sehe zwar Festnahme und Haft des Ex-Innenministers nicht in Einklang mit europäischen Standards. "Jedoch bedeutet es überhaupt nicht, dass unser Gericht und unser Ermittler gegen ukrainische Gesetze verstoßen haben", betonte er.

(dpa)
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