Asyl für Whistleblower Russland: Snowden darf drei weitere Jahre bleiben

Moskau · Der aus den USA geflohene ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden darf drei weitere Jahre in Russland bleiben. Die russischen Behörden erteilten Snowden eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere drei Jahre, wie sein russischer Anwalt Anatoli Kutscherena am Donnerstag mitteilte.

Die Chronologie des Falles "Edward Snowden"
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Die Chronologie des Falles „Edward Snowden“

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Zudem dürfe der 31-Jährige ins Ausland reisen - aber nicht länger als für drei Monate. "Er hat Arbeit und führt ein bescheidenes Leben", betonte Kutschera. Snowden lebe von seinem Gehalt und den Privatspenden, die auf seinem Konto eingingen. Der IT-Experte lerne aktiv die russische Sprache.

"Es war meine Idee, die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, denn das zeitweilige Asyl hätte eine alljährliche Verlängerung nötig gemacht", sagte Kutschera. Die Genehmigung könne erneut um drei Jahre verlängert werden. Der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter könne nach fünf Jahren Aufenthalt die russische Staatsbürgerschaft beantragen.
"Ich gehe davon aus, dass noch mehr Snowdens kommen - weil vielen Menschen die weltweite Spionage der USA missfällt", sagte Kutschera.

Der 31-Jährige, der mit seinen Enthüllungen die Affäre um die Abhöraktionen des US-Geheimdienstes NSA ausgelöst hatte, hatte im Juli eine Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung in Russland beantragt. Der frühere IT-Berater des Geheimdiensts NSA war am 23. Juni 2013 auf dem Weg von Hongkong auf einem Moskauer Flughafen gestrandet, da die US-Behörden seinen Pass für ungültig erklärt hatten. Bereits zuvor hatten sie gegen ihn Haftbefehl erlassen, weil er von Hongkong aus die NSA-Spähprogramme öffentlich gemacht hatte.

Da es Snowden nicht gelang, Aufnahme in einem anderen Land zu finden, erteilten ihm die russischen Behörden schließlich am 1. August 2013 eine einjährige Aufenthaltserlaubnis. Obwohl Snowdens Enthüllungen eine weltweite Debatte über Freiheit und Datenschutz auslöste, war kein Land bereit, ihm Asyl zu gewähren. Auch die Bundesregierung lehnte es trotz ihrer Empörung über die US-Überwachungsprogramme, die selbst vor dem Handy der Kanzlerin nicht Halt machten, ab, Snowden Zuflucht zu gewähren. Anfang Juli beantragte Snowden daher über seinen Anwalt die Verlängerung seines Asyls in Russland. Die nun erteilte Aufenthaltsgenehmigung erlaubt ihm, sich frei im Land zu bewegen und auch ins Ausland zu reisen

Snowden hatte vor gut einem Jahr vertrauliche Dokumente über die ausufernde Überwachungspraxis des US-Geheimdienstes NSA an Journalisten übergeben. Die USA suchen den Whistleblower mit Haftbefehl.

Snowden war am 23. Juni 2013 aus Hongkong kommend in Moskau gelandet. Er hielt sich wochenlang in der Transitzone des Flughafens Scheremetjewo auf, bevor er vorläufiges Asyl erhielt. Die USA fordern Snowdens Auslieferung wegen Geheimnisverrats. Russland lehnt eine Abschiebung ab. Im Streit um Snowden hatte US-Präsident Barack Obama 2013 ein Treffen mit Putin abgesagt.

(dpa/AFP)
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