Anti-Diskriminierungsausschuss des Europarats Experten fordern generelles Antidiskriminierungsgesetz in der Schweiz

Straßburg · Die Schweiz müsse in Sachen Antidiskriminierungsgesetz nachrüsten, findet der entsprechende Ausschuss des Europarats. Besonders bei der Polizei müsse nachgebessert werden. Auch Deutschland wird mehr Aufklärungsarbeit empfohlen.

 Sitzung des Europarats in Straßburg.

Sitzung des Europarats in Straßburg.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Der Anti-Diskriminierungsausschuss des Europarats (ECRI) hat die Schweiz für ein fehlendes umfassendes Antidiskriminierungsgesetz gerügt. Es gebe immer noch keine allgemeinen Bestimmungen, kritisierte das Experten-Gremium in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Dies führe vor allem zu Hürden beim Zugang zur Justiz. Zudem sei institutioneller Rassismus bei der Polizei ein Problem, rügte das Gremium.

ECRI empfahl Schulungen der Polizeikräfte zum Thema Racial Profiling. Dabei werden Menschen auf Grundlage von Stereotypen und äußerlichen Merkmalen überprüft. Die Experten rieten außerdem, ein von der Polizei und Staatsanwaltschaft unabhängiges Gremium einzurichten, das mutmaßliche Fälle rassistisch motivierter Diskriminierung und Fehlverhaltens seitens der Polizei untersucht.

Auch Deutschland muss nach Ansicht des ECRI-Ausschusses mehr Aufklärungsarbeit gegen Rassismus leisten. In einem am Dienstag veröffentlichten Bericht forderten die Experten, dass in Schulen, Universitäten und bei der Polizei Aufklärungskurse Pflicht werden müssten.

Der Europarat mit Sitz in Straßburg hat zur Aufgabe, über die Menschenrechte in seinen 47 Mitgliedstaaten zu wachen. Dafür sind verschiedene Expertengruppen im Einsatz, die regelmäßig den Stand der Dinge in den Ländern untersuchen. ECRI-Berichte untersuchen jeweils einen Zeitraum von fünf Jahren.

(c-st/dpa)
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