Russland-Ermittlungen Trump erwägt, sich selbst zu begnadigen

Washington · Die Russland-Ermittlungen dauern an. Wie sie ausgehen, steht noch nicht fest. US-Präsident Trump hat jetzt aber schon angekündigt, dass er sich selbst begnadigen könnte.

 Donald Trump bei einer Zeremonie zum Kommandowechsel in der Zentrale der US-Küstenwache.

Donald Trump bei einer Zeremonie zum Kommandowechsel in der Zentrale der US-Küstenwache.

Foto: dpa/Jacquelyn Martin

In der Debatte um die Untersuchungen des US-Sonderermittlers Robert Mueller hat Präsident Donald Trump die Ansicht vertreten, er sei rechtlich dazu befugt, sich gegebenenfalls selbst zu begnadigen. „Ich habe das absolute Recht, mich selbst zu begnadigen“, schrieb Trump am Montag im Kurzbotschaftendienst Twitter. Dies hätten zahlreiche Rechtsexperten dargelegt.

Trump fügte allerdings dazu, dass es keinen Anlass für einen Begnadigungsakt zu seinen eigenen Gunsten gebe: „Warum würde ich das tun, wenn ich nichts Falsches getan habe?“ Die Ermittlungen zu der Russland-Affäre bezeichnete er erneut als „Hexenjagd“, hinter der die oppositionellen Demokraten steckten.

Einmischung in Wahlkampf

In der Affäre geht es um die mutmaßlichen russischen Einmischungen zugunsten Trumps in den Wahlkampf 2016 sowie mögliche illegale Absprachen zwischen Trump-Mitarbeitern und Moskau über diese Interventionen. Mueller geht zudem möglichen Versuchen Trumps nach, nach seinem Amtsantritt die Ermittlungen zu der Affäre zu behindern.

Bislang gibt es allerdings keinerlei Hinweise darauf, dass der Sonderermittler eine Anklage gegen den Präsidenten vorbereiten könnte.

Trumps Anwalt Rudy Giuliani hatte bereits Mitte Mai gesagt, dass Mueller wegen der Immunität des Präsidenten eine Anklage gegen Trump nicht plane. Muellers Team habe gegenüber dem Weißen Haus eingeräumt, dass eine Anklageerhebung gegen Trump nicht möglich sei.

„Alles, was sie machen können, ist, einen Bericht schreiben“, sagte Giuliani damals. Ein solcher Bericht könnte allerdings als Grundlage für ein denkbares Amtsenthebungsverfahren gegen Trump im Kongress dienen.

Am vergangenen Wochenende sagte Giuliani zudem in einem Fernsehinterview auf die Frage, ob ein Präsident sein Recht auf Begnadigung im Falle einer Verurteilung auch zu seinen eigenen Gunsten anwenden könnte: „Wahrscheinlich ja.“ Trump habe dies aber nicht vor.

(eler/AFP)
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