Kommentar Vorsicht bei Sanktionen

Moskau · Sanktionen gegen einen Aggressor sind nur erlaubt, wenn eindeutige Beweise für einen Angriff wie im Fall des Nervengifts Nowitschok vorliegen. Da müssen die USA noch nachlegen.

Es ist gut, dass die USA ein Gesetz haben, dass automatisch Sanktionen gegen Länder auslöst, die mit chemischen Waffen hantieren. Im Fall des Nervengifts Nowitschok handelt es sich um den chemischen Angriff auf eine Person, die den Schutz eines westlichen Landes, eben von Großbritannien, genießt. Klar also, dass die Briten und ihre engsten Verbündeten, darunter auch die USA, aktiv werden müssen.

Allerdings bedarf es beim Angriff auf den Doppelagenten Skripal und seine Tochter zumindest eindeutiger Hinweise, dass der Auftrag aus Moskau stammt. Der Trick der Amerikaner, die Russen mit Sanktionen zu bedrohen, falls diese ihre Unschuld nicht beweisen können, greift zu kurz. So schlimm der Anschlag auch war, die Beweislage ist noch immer dürftig, oder die Geheimdienste weigern sich zu sagen, was sie wissen.

In jedem Fall müssen die westlichen Alliierten diesen Anschlag weiter untersuchen und die Vorwürfe gegen Russland erhärten. Wirksame Sanktionen sind nur in diesem Fall erlaubt, auch wenn wir über den Angriff auf Leib und Leben der beiden Russen zu Recht empört sind.

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