Gina Haspel im US-Senat befragt Designierte CIA-Chefin legt Bekenntnis gegen Folter ab

Washington · Mit einem Bekenntnis gegen die Folter hat die designierte CIA-Chefin Gina Haspel die Kritik an ihrer früheren Rolle bei brutalen Geheimdienstverhören abzuwehren versucht. Die Aktivitäten der CIA müssten "mit den amerikanischen Werten im Einklang stehen"

 Die designierte CIA-Chefin Gina Haspel.

Die designierte CIA-Chefin Gina Haspel.

Foto: AFP/ALEX WONG

sagte Haspel am Mittwoch in Washington bei einer Anhörung durch den US-Senat. Ihre Nominierung durch Präsident Donald Trump hatte Spekulationen über eine mögliche Wiederaufnahme der umstrittenen Verhörpraktiken ausgelöst.

"Ich kann Ihnen ganz klar und ohne Einschränkungen meine persönliche Entschlossenheit zusichern, dass die CIA unter meiner Führung ein solches Inhaftierungs- und Verhörprogramm nicht wieder aufnehmen wird", beteuerte die bisherige CIA-Vizedirektorin nun jedoch.

Haspel war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 an einem US-Programm beteiligt, bei dem Terrorverdächtige ohne Rechtsgrundlage in Geheimgefängnisse im Ausland gesteckt und dort von CIA-Agenten vernommen worden waren. Zu ihren Methoden gehörte das berüchtigte "waterboarding", also das simulierte Ertrinken. Haspel leitete zeitweise ein solches "schwarzes" Gefängnis in Thailand. Dort soll unter ihrer Leitung laut Medienberichten zumindest ein mutmaßliches Al-Kaida-Mitglied dem "waterboarding" unterzogen worden sein.

 Während der Anhörung kam es zu Protesten.

Während der Anhörung kam es zu Protesten.

Foto: AFP/CHIP SOMODEVILLA

Die 61-Jährige lehnte es in ihrer Anhörung ab, die damaligen Praktiken zu verurteilen. Sie und ihre Kollegen seien Anweisungen gefolgt und hätten "an unsere Arbeit geglaubt". Das Programm habe "wertvolle Information" geliefert und bei der Verhinderung weiterer Anschläge geholfen, sagte Haspel vor dem Geheimdienstausschuss der Kongresskammer.

Sie sagte aber auch, der Geheimdienst habe aus den damaligen Erfahrungen einige "harte Lektionen" gelernt und das Land sich inzwischen einem "höheren moralischen Standard" verpflichtet. Sie unterstütze diesen Standard.

Auf die Nachfrage, ob sie auf Anweisung Trumps die Anwendung von Folter durch ihre Mitarbeiter erlauben würde, antwortete die 61-Jährige mit einem "Nein". Sie bescheinigte sich selbst: "Mein moralischer Kompass ist stark". Der CIA würde sie keine Aktivitäten erlauben, die sie für "unmoralisch" halte, selbst wenn diese formal nicht gegen die Gesetze verstießen.

Trump hatte während des Wahlkampfs das "waterboarding" als effiziente Verhörmethode gepriesen. Sein Vorgänger Barack Obama hatte die Folter jedoch 2009 per Verordnung verboten, der Kongress folgte dann und verabschiedete vergangenes Jahr ein entsprechendes Gesetz. Erlaubt sind demnach nur solche Verhörmethoden, die in einem Feldhandbuch der US-Armee aufgeführt sind - das "waterboarding" zählt nicht dazu.

"Ich unterstütze voll die Behandlung von Gefangenen, wie sie vom Gesetz vorgeschrieben ist", sagte Haspel nun dazu. Umstritten ist sie allerdings auch wegen ihrer Rolle bei der Vernichtung von Videoaufzeichnungen der damaligen Verhöre. Sie sagte, sie habe dabei auf Anweisung eines Vorgesetzten gehandelt. Anwälte hätten damals gesagt, dass es keine juristische Erfordernis gebe, die Videos aufzuheben.

Haspel arbeitete mehr als drei Jahrzehnte lang als verdeckte Agentin und war auf mehreren Auslandsposten im Einsatz. Seit Februar vergangenen Jahres ist sie die stellvertretende Leiterin der CIA. Sie soll nun die Nachfolge von Mike Pompeo antreten, der kürzlich das Amt des Außenministers übernahm.

Haspel wäre die erste Frau an der Spitze der CIA. Um den Posten anzutreten, braucht sie jedoch das grüne Licht des Senats. Die Zustimmung der Kongresskammer zu ihrer Nominierung gilt nicht als gesichert.

Vor und während Haspels Anhörung protestierten Menschenrechtsaktivisten lautstark im Ausschusssaal gegen Folter und gegen die Nominierung Haspels. Einige der Demonstranten wurden von Sicherheitsbeamten abgeführt.

Auch europäische Aktivisten haben Haspel im Visier. Das European Center for Constitutional and Human Rights in Berlin versuchte im vergangenen Jahr, bei der Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen sie zu erwirken - bislang aber offenbar ohne Ergebnis.

(csr/AFP)
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