Trumps Tricks bei der Einkommensteuer Der Steuer-Jongleur

Düsseldorf · Donald Trump soll über Jahre kaum Einkommensteuer gezahlt haben. Ist er ein Steuerkünstler oder Steuerbetrüger? Mit Verlustvorträgen lassen sich in den USA gewaltig Steuern sparen, so Experten.

 Die Rechnungen für Friseurbesuche setzte Donald Trump von den Steuern ab.

Die Rechnungen für Friseurbesuche setzte Donald Trump von den Steuern ab.

Foto: imago/ZUMA Press/imago images

Für US-Präsident Donald Trump wird es ungemütlich. Nach einem Bericht der „New York Times“ hat er in zehn der vergangenen 15 Jahre keine Einkommensteuer auf Bundesebene gezahlt. Das berichtet die Zeitung unter Berufung auf Steuererklärungen, in die sie Einblick hatte. Demnach zahlte Trump 2016 und 2017 jeweils nur 750 Dollar an Bundessteuern – und das, obwohl er 2017 bereits ein Präsidenten-Einkommen erhielt. Trump bezeichnete den Bericht als „total erfunden“, er habe „eine Menge Steuern“ gezahlt, die Steuerbehörde habe ihn aber nicht gut behandelt.

Ist Trump ein schlechter Unternehmer, ein Steuerkünstler oder ein Steuerbetrüger? Klar ist: Trump steht an der Spitze eines Konglomerats von Firmen, zwischen denen Gewinne und Verluste hin- und hergeschoben werden können. Darunter sind viele Immobilienfirmen, für die es Sonderregeln gibt. Vor allem aber erlauben die USA, großzügig Verlustvorträge vorzunehmen. Und das hat Wirkung.

Verlustvorträge sind nichts Illegales, sondern international ein Instrument im Steuerrecht. Damit können Firmen Verluste, die in einem Jahr anfallen, nicht nur für dieses Jahr geltend machen, sondern auch steuermindernd auf folgende Jahre verteilen. So können sie Verluste heute mit Gewinnen der Zukunft verrechnen und ihre künftige Steuerlast drücken. Bis 2018 war es in den USA nur möglich, angefallene Verluste für maximal 20 Jahre in die Zukunft vorzutragen, wie Guido Vogt, Experte für Internationales Steuerrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), unserer Redaktion sagt. Zudem konnten Unternehmen bereits erledigte Steuererklärungen der Vorjahre wieder aufmachen und Verlustrückträge für zwei Jahre vornehmen. Das heißt, sie konnten nachträglich Erstattungen erhalten.

Seit 2018 ist noch viel mehr möglich: Denn da änderte Trump mit dem „Tax Cut Job Act“ (TCJA) die Regeln, so Vogt. Seither sind Verlustrückträge zwar nicht mehr möglich, das soll dem Fiskus Planungssicherheit geben. Im Gegenzug aber können Unternehmen Verlustvorträge nun über unbegrenzte Zeit vornehmen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. „Dieses ist gerade für die Unternehmer mit hohen Anfangsinvestitionen von Vorteil, da diese Kosten nun ohne zeitliche Begrenzung steuermindernd geltend gemacht werden können“, so Vogt.

Auch in Deutschland gibt es das Instrument. Verlustrückträge sind bis zu einem Jahr erlaubt. Um die Firmen in der Corona-Krise zu entlasten, hat der Staat dabei die Höchstgrenze angehoben. Nun ist die Rückübertragung von fünf Millionen Euro erlaubt. Verlustvorträge können wie in den USA zeitlich unbegrenzt vorgenommen werden. Allerdings wird in Deutschland eine „Mindestbesteuerung“ fällig: So kann man nur eine Million Euro an Verlusten in das nächste Jahr übertragen sowie weitere Verluste in Höhe von 60 Prozent des verbleibenden Einkommens, so Vogt.

Ist Trump ein so miserabler Geschäftsmann, dass er kaum etwas zu versteuern hat? Oder nutzt er geschickt Angehörige und Stiftungen zur Verteilung von Einkommen und Verlusten?

Vor seiner Wahl war Trump jedenfalls Alleineigentümer der Familienholding Trump Organization, zu der Hunderte Firmen gehören. In dieser Konstruktion können Firmen ihre Steuern über die persönliche Steuererklärung des Eigentümers abrechnen. Das erlaubt es Trump, auch persönliche Kosten steuermindernd geltend zu machen. Laut „New York Times“ soll er zum Beispiel 70.000 Dollar, die er für sein Haar-Styling für die Reality-Show „The Apprentice“ ausgab, geltend gemacht haben. Seine Tochter Ivanka war bei der Familienholding angestellt und soll neben Beraterhonoraren auch Kostenerstattungen für ihr Styling erhalten haben, die Trump ebenfalls von seiner Steuer abgesetzt haben soll.

Klar ist auch: Eine Vermögensteuer gibt es in den USA nicht. Trumps Immobilien, Golfplätze, Hotels werden nicht besteuert, sondern nur deren Gewinne – falls sie welche abwerfen. Trumps Golfclubs sollen seit 2000 Verluste von 300 Millionen Dollar angehäuft haben. Näheres könnten seine Steuererklärungen verraten. Doch anders als die Präsidenten vor ihm weigert sich Trump, diese zu veröffentlichen. Das TV-Duell mit seinem Herausforderer Joe Biden, dem sich Trump am Dienstag stellen muss, dürfte ruppig werden.

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