US-Justiz muss Urteil überprüfen Den Haag rügt 51 US-Todesurteile

Den Haag (rpo). Nach einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag verstoßen 51 Todesurteile, die US-Gerichte gegenüber Mexikanern ausgesprochen haben, gegen das Völkerrecht. Die US-Justiz muss die Urteile jetzt überprüfen.

<P>Den Haag (rpo). Nach einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag verstoßen 51 Todesurteile, die US-Gerichte gegenüber Mexikanern ausgesprochen haben, gegen das Völkerrecht. Die US-Justiz muss die Urteile jetzt überprüfen.

Der von den Vereinten Nationen eingesetzte Gerichtshof folgte mit seiner Entscheidung einer Petition der mexikanischen Regierung. Die Verurteilten seien nicht ausreichend über ihr Recht auf Beistand durch die eigene Regierung unterrichtet worden, befanden die IGH-Richter. Dieses Recht ist in der 1963 verabschiedeten Wiener Konvention über konsularische Beziehungen verankert.

Mexiko legte dem Gerichtshof insgesamt 52 Fälle von eigenen Staatsbürgern vor, denen in Todeszellen der USA die Hinrichtung bevorsteht. Nur in einem Fall befand das Gericht, dass den Angeklagten in ausreichender Weise Gelegenheit zum Kontakt mit Vertretern des eigenen Landes gegeben wurde.

Das Gericht wies die Haltung der USA zurück, die geltend machten, dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag nicht die Aufgabe einer Berufungsinstanz für nationale Strafgerichte übernehmen könne. Selbst wenn die Verurteilten keinen konsularischen Beistand erhalten hätten, müsse die Abhilfe für einen solchen Missstand den USA überlassen werden, sagte der US-Jurist William Taft.

Vollstreckung wurde nicht gestoppt

In einem ähnlichen Fall war der Gerichtshof 2001 einer deutschen Beschwerde gegen die Hinrichtung der Brüder Karl und Walter LaGrand gefolgt. Dennoch wurde die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA nicht mehr gestoppt.

"Die USA sollten mit Mitteln ihrer eigenen Wahl für eine aussagekräftige Überprüfung der Urteile sorgen", sagte der Vorsitzende Richter Shi Jiuyong. In drei Fällen sind alle Berufungsmöglichkeiten des Instanzenwegs in den USA bereits ausgeschöpft - hier forderte der IGH die USA auf, ausnahmsweise eine weitere Überprüfung zu ermöglichen.

Gegen eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs ist keine Berufung möglich. Wenn sich ein Staat nicht an eine Weisung hält, kann dies von einem anderen Staat vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht werden.

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