Volkskongress prüft Gesetzesänderung China bremst bei der Todesstrafe

Peking (RPO). China erwägt die Abschaffung der Todesstrafe in bestimmten Fällen von Wirtschaftskriminalität. Der Nationale Volkskongress berät in dieser Woche über eine entsprechende Änderung des Strafrechts, wie am Montag die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtete.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, nach der China mehr Menschen hinrichtet als alle anderen Länder der Welt zusammen, bezweifelte die Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung.

Dem Bericht zufolge könnten 13 Straftaten von der Liste mit insgesamt 68 Vergehen gestrichen werden, die bisher mit der Höchststrafe geahndet werden. Darunter seien etwa wirtschaftsbezogene Verbrechen wie Steuerbetrug sowie kriminelle Finanzgeschäfte. Ebenfalls nicht mehr mit dem Tod bestraft werden soll Xinhua zufolge der Schmuggel von Kunstgegenständen, wertvollen Metallen oder seltenen Tieren. Die Gesetzesänderung sieht der halbamtlichen Nachrichtenagentur China News Service zufolge auch die Abschaffung der Todesstrafe für über 75-Jährige vor.

In der Volksrepublik steht beispielsweise auf Mord, Raub und Drogenhandel die Todesstrafe. Sie wird allerdings auch in Korruptionsfällen verhängt. Die Behörden behandeln die Zahl der Exekutionen als Staatsgeheimnis. Amnesty International nimmt jedoch an, dass China mehr Hinrichtungen vornimmt als der Rest der Welt zusammen und die Zahl der Hinrichtungen in der Volksrepublik "in die Tausende" geht.

Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in China stelle die Abschaffung der Todesstrafe für nicht gewalttätige Wirtschaftsvergehen keine Gefahr für die "soziale Stabilität und die öffentliche Sicherheit" dar, begründete der Abgeordnete Li Shishi die mögliche Gesetzesänderung. Der Nationale Volkskongress soll sich demnach in dieser Woche mit dem Thema befassen. Ein endgültiger Beschluss zu dem Vorhaben kann sich jedoch über mehrere Sitzungen hinziehen.

Die für Asien zuständige Vertreterin von Amnesty International, Catherine Baber, äußerte sich zurückhaltend über die mögliche Abschaffung der Todesstrafe für manche Vergehen. "Wir sind noch nicht überzeugt, ob diese Gesetzesänderungen spürbare Auswirkungen haben werden", erklärte Baber. Möglicherweise werde die Todesstrafe lediglich für Vergehen abgeschafft, für die sie in den vergangenen Jahren ohnehin kaum verhängt worden sei.

Die chinesische Regierung bemühte sich in den vergangenen Jahren darum, die Vollstreckung der Todesstrafe einzugrenzen. Zum Beispiel muss inzwischen der Oberste Gerichtshof jedes Todesurteil vor seiner Vollstreckung prüfen.

(AFP/pst)
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