Maßnahmen nach dem Brexit Britisches Unterhaus beschließt Ende der Freizügigkeit für EU-Arbeitskräfte

London · Dreieinhalb Monate nach dem Brexit hat das britische Unterhaus das Gesetz zur Beendigung der Freizügigkeit für europäische Arbeitskräfte verabschiedet. 351 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, 252 dagegen.

Britisches Unterhaus beschließt Ende der Freizügigkeit
Foto: dpa/Monika Skolimowska

Der Gesetzentwurf wurde am Montagabend mit den Stimmen der konservativen Mehrheit gebilligt. Er sieht vor, dass ab Januar 2021 Arbeitskräfte aus der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nicht mehr freien Zugang zum britischen Arbeitsmarkt haben. Großbritannien war am 31. Januar nach 47 Jahren Mitgliedschaft aus der EU ausgetreten. Bis Jahresende läuft jedoch eine Übergangsphase, in der das Land noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt. Die EU-Regeln gelten bis dahin weiter.

Welche Kriterien ab dem 1. Januar 2021 für die Zuwanderung europäischer Arbeitskräfte nach Großbritannien gelten sollen, wird in dem Gesetzentwurf nicht präzisiert. Die Regierung von Premierminister Boris Johnson hatte jedoch bereits im Februar ein Punktesystem präsentiert, das Arbeitskräften mit besonderen Qualifikationen den Vorzug gibt.

Innenministerin Priti Patel sagte am Montag, das neue Zuwanderungssystem werde „tragfähiger, fairer und einfacher“ sein. Es werde eine „wesentliche Rolle“ bei der Genesung der britischen Wirtschaft von den Folgen der Coronavirus-Pandemie spielen.

(AFP/malu)
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