Majestätsbeleidigung Böhmermann-Urteil - Erdogan legt offenbar Beschwerde ein

Berlin · Im Fall Böhmermann gibt es eine weitere Wendung: Nach der Einstellung der Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator hat der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan nun Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.

 Die Staatsanwaltschaft sieht bei Jan Böhmermann keine strafbaren Handlungen, Ministerpräsident Erdogan ist da offenbar anderer Meinung.

Die Staatsanwaltschaft sieht bei Jan Böhmermann keine strafbaren Handlungen, Ministerpräsident Erdogan ist da offenbar anderer Meinung.

Foto: rtr, MS

Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Dazu habe Erdogan seinen Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger angewiesen.

Die Staatsanwaltschaft in Mainz hatte am Dienstag erklärt, Moderator Jan Böhmermann seien keine strafbaren Handlungen nachzuweisen. Gegenstand der Ermittlungen war ein am 31. März auf dem Kanal "ZDFneo" ausgestrahlter Beitrag in der Sendung "Neo Magazin Royale".

Darin befasste sich Böhmermann unter anderem mit der Reaktion Erdogans auf einen im NDR-Magazin "extra3" ausgestrahlten Beitrag, wobei er auch ein sogenanntes Schmähgedicht vortrug.

Unterdessen forderte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann eine sofortige Streichung des "Majestätsbeleidigungs"-Paragrafen. Majestätsbeleidigung als Straftat, wie sie der Paragraf 103 im Strafgesetzbuch vorsieht, sei "ein Relikt aus dem vorletzten Jahrhundert", sagte Oppermann. Die Regierung solle sich schnell einigen und nicht erst im Jahr 2018.

Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte dazu, derzeit liefen Gespräche über eine Streichung des Paragrafen innerhalb der Bundesregierung. Diese werde zum entsprechenden Zeitpunkt ein Gesetz vorlegen.

(KNA)
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