Berufungsgericht Geringere Strafen für Angeklagte im "Luxleaks"-Prozess

Luxemburg · Ein Berufungsgericht hat im sogenannten Luxleaks-Prozess deutlich niedrigere Strafen verhängt als das Gericht zuvor. Bei der Prozess geht es um die Veröffentlichung von Steuerdeals.

 Der Hauptangeklagte im Luxleaks-Prozess Antoine D.

Der Hauptangeklagte im Luxleaks-Prozess Antoine D.

Foto: dpa, pt rho

Die beiden früheren Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten mit der Veröffentlichung von Steuerdokumenten extrem geringfügige Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht. Dafür wurden sie angeklagt und im vergangenen Jahr verurteilt. Gegen das Strafmaß war Berufung eingelegt worden.

Das Berufungsgericht verurteilte Antoine D. nun zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro. Im Juni 2016 war er in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft und 1500 Euro verurteilt worden, weil er mehr als 20.000 Steuerdokumente gestohlen hatte. Sein Kollege Raphaël H. bekam 1000 Euro Geldstrafe. Im ersten Prozess war er zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

(rent/dpa)
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