Auswärtiges Amt Türkei hat inhaftierten Deutschen freigelassen

Berlin · Die Türkei hat einen aus politischen Gründen inhaftierten Deutschen freigelassen. Ausreisen kann er aber nicht. Das Auswärtige Amt bestätigte außerdem, dass ein Deutscher im Juli 2017 in der Türkei verurteilt wurde.

 Die türkische und die deutsche Fahne wehen vor dem Bundeskanzleramt. (Symbolfoto)

Die türkische und die deutsche Fahne wehen vor dem Bundeskanzleramt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Türkei hat nach Angaben des Auswärtigen Amtes kürzlich einen aus politischen Gründen inhaftierten Deutschen freigelassen. Gegen den Betroffenen sei aber eine Ausreisesperre verhängt worden, so dass er nicht ausreisen könne, sagte die Außenamtssprecherin Maria Adebahr am Mittwoch in Berlin. Damit seien nun noch sechs Deutsche aus politischen Gründen in der Türkei in Haft. Weitere Angaben zu dem Fall machte Adebahr aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht.

Die Sprecherin bestätigte überdies einen Medienbericht über ein Urteil gegen einen anderen Deutschen im Juli 2017. Der Rechercheverbund aus NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" hatte am Dienstag berichtet, der 55-jährige deutsche Staatsbürger Nejat U. sei im Juli 2017 wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Gülen-Bewegung zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Familienvater habe lange in Aachen gelebt, sei aber 2000 in die Türkei zurückgekehrt.

Adebahr sagte, sie könne diesen Haftfall bestätigen. Es gebe in dem Prozess die Möglichkeit der Berufung, die ihrer Kenntnis nach auch wahrgenommen werde, sagte die Sprecherin. Demnach wurde der Fall auch von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) während seines Besuchs in Ankara und Istanbul vergangene Woche angesprochen. Die Inhaftierung von Deutschen aus politischen Gründen belastet seit Jahren die deutsch-türkischen Beziehungen.

(ubg/AFP)
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