Produkte aus Siedlungen im Westjordanland Antisemitismusbeauftragter kritisiert Israel-Urteil des EuGH

Luxemburg · Israel werde in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs anders behandelt als andere Nationen, kritisiert Felix Klein. Der israelische Botschafter fordert die Bundesregierung zu Konsequenzen auf.

 Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungsgebieten hat breite Kritik hervorgerufen. „Das Urteil ist ein klassischer Fall für doppelten Standard. Israel wird anders behandelt als andere Nationen“, sagte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, der „Bild“-Zeitung. Ihm jedenfalls seien keine Bemühungen der EU bekannt zur Kennzeichnung von Produkten aus anderen umstrittenen Gebieten, etwa von der Krim oder aus der Westsahara.

Das höchste europäische Gericht hatte am Dienstag geurteilt, dass es gegen EU-Recht verstoße, wenn die Lebensmittel lediglich die Herkunftsangabe „Israel“ aufweisen, da die 1967 besetzten Gebiete völkerrechtlich nicht zum Staat Israel gehörten. Eine Kennzeichnung von Produkten aus diesen Gebieten sei verpflichtend, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen.

Auch die USA kritisierten das Urteil. Es diene lediglich dazu, Boykotte gegen Israel zu fördern, erklärte das Außenministerium. Die Vereinigten Staaten seien „zutiefst besorgt“ über die Kennzeichnungspflicht und stellten sich gegen jegliche Bemühungen, Israel wirtschaftlich unter Druck zu setzen, zu isolieren oder anderweitig zu delegitimieren. Israels Botschafter in Deutschland, Jeremy Issacharoff, sagte der „Welt“: „Wir fordern Deutschland auf, diese fehlerhafte Entscheidung nicht umzusetzen.“

(dpa/epd)
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