Plagiatsvorwurf gegen CSU-Generalsekretär Ombudsmann fordert Prüfung von Scheuers Doktorarbeit

München · CSU-Generalsekretär Scheuer will seinen Doktortitel nicht weiter führen. Aber damit ist er nicht aus der Schusslinie. Nun wird nach Plagiatsvorwürfen der Ruf laut, seine Doktorarbeit zu überprüfen.

Andreas Scheuer: Ombudsmann fordert Prüfung der Doktorarbeit
Foto: dpa, Andreas Gebert

Der Wirbel um die Doktorarbeit von CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hält an. Der Ombudsmann für die deutsche Wissenschaft, der Bonner Juraprofessor Wolfgang Löwer, sprach sich dafür aus, dass die Arbeit auf einen möglichen Plagiats-Tatbestand wissenschaftlich untersucht wird.

Die bekanntgewordenen Stellen "sollten Anlass sein, genauer hinzusehen und zu prüfen, wie der Text entstanden ist", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS). "Ich gehe davon aus, dass die Karlsuniversität in Prag dieser Aufgabe nachkommen wird." In der CSU-Landesleitung in München war am Samstag niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

In Prag hatte Scheuer sein "kleines Doktorat" erworben, das ihn nur in Bayern und Berlin zum Tragen eines allgemeinen Doktortitels berechtigt. Nachdem er wegen der Verwendung auch anderswo kritisiert worden war, hatte Scheuer am Freitag ganz darauf verzichtet, einen akademischen Titel zu tragen.

Der CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag): "Die Entscheidung, dass er den Titel nicht weiter führt, ist richtig. Für mich ist das erledigt." Bayerns SPD-Landesvorsitzender Florian Pronold hatte dagegen betont:
"Mit dem Verzicht auf den Doktortitel ist es noch nicht getan. Im Raum steht schließlich der Vorwurf des Plagiats." Und die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, hatte getwittert: "Wie heißt es nochmal bei der CSU: "Wer betrügt, der fliegt." Und was heißt das dann für Herrn Scheuer?"

Löwer stufte Passagen in Scheuers Promotionsarbeit, die offenbar aus einer Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung übernommen wurden, als "klassisches Plagiat" ein. Es könne sich jedoch auch um ein Versehen handeln. Ob der Verfasser eine systematische Täuschungsabsicht verfolgt habe, sei erst durch eine gründliche Prüfung der gesamten Arbeit festzustellen, erläuterte der Ombudsmann, der für gute wissenschaftliche Praxis und Verstöße dagegen zuständig ist.

Die "Süddeutsche Zeitung" (Samstag) berichtete von Hinweisen, dass Scheuer zum Thema Volksentscheide in Bayern auch von einer Publikation der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung abgeschrieben haben könnte. "Das ist eindeutig abgeschrieben", sagte der Münchner Jura-Professor Volker Rieble dem Blatt. Allerdings sei die Zahl der Fundstellen und der Umfang der übernommenen Texte gering. "Das reicht nicht, um von einer plagiatorischen Arbeitsweise zu sprechen." Dass mal an wenigen Stellen die Fußnote fehle, könne durchaus passieren. Aber Rieble fügte auch hinzu: "Acht bis zehn Stellen von dieser Qualität, dann ist er geliefert."

(dpa)
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