Analyse Erdogan ertragen

Berlin · Die Empörung hierzulande über das Wüten Ankaras ist groß. Deutschland könnte Auftritte türkischer Minister einfach unterbinden. Es gibt gute Gründe, das nicht zu tun.

Recep Tayyip Erdogan: Das ist der türkische Staatspräsident
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Das ist Recep Tayyip Erdogan

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Einen Tiefpunkt hat das deutsch-türkische Verhältnis bereits erreicht: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan wirft der Bundesrepublik Methoden wie zur Nazizeit vor, weil seine Minister an mehreren deutschen Orten nicht auftreten durften, um Wahlkampf zu machen. Eine weitere Eskalation erscheint nicht ausgeschlossen. Als Zumutung nehmen die Deutschen folgerichtig das Gebaren der türkischen Führung wahr: 81 Prozent stimmen der Aussage zu, die Bundesrepublik lasse sich zu viel von Ankara gefallen. 77 Prozent lehnen Auftritte türkischer Minister in Deutschland ab.

Daraus spricht Empörung - über einen Staat, der selbst rapide demokratische Errungenschaften abbaut, sich aber auf diese Errungenschaften beruft, um in Deutschland für ihren weiteren Abbau Werbung zu machen. Bekommt Erdogan eine Mehrheit für seine Verfassungsänderung zusammen, würde das Parlament massiv an Macht einbüßen - Ergebnis wäre die Herrschaft eines starken Mannes. Ein Rückschritt.

Aller Ehren wert

Die deutsche Empörung ist aller Ehren wert. Wie sie sich in staatliches Handeln übersetzen lässt, ist weniger eindeutig. Die Antwort zerfällt in einen rechtlichen und einen politischen Teil. Gaggenau, Köln, Frechen und Hamburg haben ihre Absagen türkischer Auftritte formal begründet: zu geringe Kapazität der Halle, irreführende Anmeldung, mangelhafter Brandschutz. Alles legitim. Für den Umgang mit Ankara allerdings nur Krücken, keine Bausteine einer tragfähigen Strategie.

Solche Notlösungen konstruieren juristisch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung - und damit einen Grund, solche Veranstaltungen zu untersagen. Das muss man indes wollen. Das Recht bietet verschiedene Wege, Auftritte türkischer Politiker zu verhindern. Das Grundgesetz liefert ihnen davor keinen Schutz. Artikel 8 des Grundgesetzes lautet: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Die Versammlungsfreiheit gilt also nur für deutsche Staatsbürger. Die Bundesrepublik muss heiklen innenpolitischen Konflikten anderer Länder kein Forum bieten.

Neben einer konstruierten Gefahr könnte Paragraf 47 Aufenthaltsgesetz als Grundlage für ein Verbot dienen. Er besagt, dass die politische Betätigung von Ausländern in der Bundesrepublik beschränkt oder untersagt werden kann, wenn "das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern" beeinträchtigt oder gefährdet wird. Für Juristen ist die Beeinträchtigung ein niederschwelliges Merkmal. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen des Paragrafen recht schnell erfüllt sein können. Dies zu begründen liegt in den Händen der jeweiligen Innenminister der Bundesländer.

Ein brachialerer Hebel wäre ein Einreiseverbot für die entsprechenden Politiker. Derartige Forderungen hat es bereits gegeben. Das Völkerrecht, das die Beziehungen zwischen Staaten regelt, stünde dem nicht entgegen. Die Bundesregierung könnte sich dazu entschließen, ausländischen Staatsgästen das Visum und damit die Einreise zu verweigern. Der Umweg, als Privatmann einzureisen, ist unlauter, wie der Europäische Gerichtshof 2012 entschieden hat.

Die Klaviatur des Rechts bietet die Möglichkeiten für Verbote. Die deutsche Antwort aber können nicht Gerichte geben, sondern nur Politiker. Sie müssen daher in diesem Großkonflikt mit Fingerspitzengefühl vorgehen. Bisher ist die Position der Bundesregierung, vertreten durch die Kanzlerin und den Außenminister, klar: keine Auftrittsverbote für türkische Politiker, wenn deren Auftritte - in Angela Merkels Worten - "ordnungsgemäß, rechtzeitig und mit offenem Visier angekündigt und genehmigt sind". Wütender Widerspruch dagegen kommt von allen Seiten, sogar aus der Regierungskoalition.

Wie der juristische Teil vom politischen nicht zu trennen ist, ist auch der politische nicht ohne das Recht zu denken. Auch wenn durch ein Machtwort weitere türkische Auftritte zu unterbinden wären - wie passt das zum pluralistischen deutschen Rechtsstaat? Eine beliebte Argumentation geht so: Solange sich die Lage in der Türkei nicht bessert, solange etwa der Journalist Deniz Yücel in Haft sitzt, haben Erdogan und Getreue hier nichts verloren. Oder so: Auf deutschem Boden für die Einschränkung demokratischer Rechte werben - das geht gar nicht.

"Wie umgehen mit Ankara?"

Der Haken bei diesen Gedankengängen: Das Grundgesetz steht zwar für eine wehrhafte Demokratie; es liefert nicht die Waffen zur Abschaffung der Freiheit. Es garantiert indes nicht die demokratische Grundordnung der Türkei, sondern die der Bundesrepublik. Und die dürfte durch Erdogans Referendums-Propaganda kaum in Gefahr geraten.

Die Rechenaufgabe "Wie umgehen mit Ankara?" geht also nicht ohne politischen Rest auf. Ein juristisches Einschreiten der Bundesregierung, das Volkes Stimme so ersehnt, liefe stets auf eine Bekundung politischen Missfallens hinaus. Man könnte auch sagen: auf eine Positionierung der Bundesregierung im türkischen Wahlkampf. Das wäre ein Sieg des Bauchs über den Kopf, ein Fest der Gesinnungsethik - und eine Steilvorlage für Erdogan, also eine riesige Bürde für alle weitere Arbeit. Ankaras Propaganda in Deutschland zu ertragen, ist zweifellos eine Zumutung. Aber es gibt gewichtige Gründe dafür.

(RP)
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