Nach Tod von schwangerer Frau Zehntausende demonstrieren in Polen gegen Abtreibungsgesetz

Warschau · Nach dem Tod einer schwangeren Frau haben zehntausende Menschen in ganz Polen gegen das rigide Abtreibungsrecht in ihrem Land protestiert. Das Tribunal hatte im vergangenen Jahr das ohnehin strenge Abtreibungsrecht verschärft.

 Menschen leuchten mit ihren Handy-Taschenlampen, um gegen das restriktive Abtreibungsgesetz zu protestieren. Einige Demonstranten halten das Portrait einer Frau hoch, die in der 22. Schwangerschaftswoche an einem septischen Schock gestorben ist.

Menschen leuchten mit ihren Handy-Taschenlampen, um gegen das restriktive Abtreibungsgesetz zu protestieren. Einige Demonstranten halten das Portrait einer Frau hoch, die in der 22. Schwangerschaftswoche an einem septischen Schock gestorben ist.

Foto: dpa/Czarek Sokolowski

Der Tod einer schwangeren Frau hat am Samstag erneut Demonstranten in Warschau und anderen polnischen Städten auf die Straßen gebracht. Die Teilnehmer der Protestaktionen hielten Fotos der 30-jährigen Iza in die Höhe und machten das rigide Abtreibungsrecht des Landes für ihr Schicksal verantwortlich. Unter den Demonstranten in Warschau war der frühere EU-Ratspräsident und jetzige polnische Oppositionsführer Donald Tusk.

Die Frau starb im September in einem Krankenhaus in Pszczyna an einem septischen Schock, ihr Tod wurde aber erst in der vergangenen Woche bekannt. Ihre Familie und ihre Anwältin erklärten, die Schwangere habe nicht ausreichend Fruchtwasser gehabt. Ärzte hätten aber keinen Abbruch eingeleitet, sondern auf den Tod des Fötus gewartet. Die behandelnden Ärzte wurde inzwischen suspendiert, die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.

Unter dem Motto „Keine einzige mehr“ versammelten sich die Demonstranten vor dem Verfassungstribunal in Warschau und zogen von dort zum Gesundheitsministerium weiter. Das Tribunal hatte im vergangenen Jahr das ohnehin strenge Abtreibungsrecht in Polen verschärft und einen Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Schädigungen des Fötus verboten. Frauenrechtsaktivisten erklärten, Ärzte hätten seitdem Angst, selbst einen legalen Abbruch vorzunehmen.

Vor der neuen Einschränkung konnten Frauen in Polen nur in drei Fällen abtreiben: wenn die Schwangerschaft auf ein Verbrechen wie eine Vergewaltigung zurückzuführen war, wenn das Leben der Frau in Gefahr war oder wenn der Fötus dauerhafte Schäden aufwies. Die letzte Möglichkeit wurde durch die Entscheidung des Tribunals gestrichen. Die Anhänger der neuen Regelung erklärten, es sei nicht bewiesen, dass die Einschränkung zum Tod der Frau geführt habe.

(lha/dpa)
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