Konklave 117 Kardinäle wählen den neuen Papst

Berlin/Rom (rpo). Die Wahl eines Papstes unterliegt seit Jahrhunderten einem festen Verfahren. Unter Nikolaus II. (1058-1061) wurde erstmals 1059 ein Papstwahldekret erlassen, und Alexander III. (1159-1181) verlieh durch das Dekretale Licet de vitanda 1179 den Kardinälen das ausschließliche Papstwahlrecht. Dies wurde von Johannes Paul II. in seiner Konstitution Universi Dominici Gregis 1996 ausdrücklich bestätigt.

Der neue Papst wird von einem Kardinalskollegium in einem Konklave (lat. "verschlossener Raum") gewählt. Diese Versammlung der Kardinäle, die traditionell in der Sixtinischen Kapelle des Vatikans in Rom zusammenkommt, darf nicht mehr als 120 Mitglieder umfassen, das Höchstalter ist auf 80 Jahre festgelegt. Gegenwärtig würde das Konklave 117 wahlberechtigte Kardinäle aus 54 Ländern umfassen. Gewählt ist, wer zwei Drittel der Kardinalsstimmen auf sich vereinigen kann.

Nach dem Tod eines Papstes kommen die Kardinäle zur Wahl des neuen Bischofs der Kirche von Rom zusammen. Alle anwesenden wahlberechtigten Kardinäle müssen volle 15 Tage nach Eintritt der Vakanz des Heiligen Stuhles auf die Abwesenden warten. Höchstens 20 Tage nach Beginn der Sedisvakanz soll die Wahl des neuen Papstes beginnen. Bis zu einer Entscheidung, die durch weißen Rauch angezeigt wird, bleiben die Türen des Wahlbereiches im Vatikan streng verschlossen. Damit soll eine weltliche Beeinflussung der Papstwahl ausgeschlossen werden.

Die Wahl selbst ist geheim, alle Kardinäle verpflichten sich auf absolute Geheimhaltung - und zwar "auf ewig", sofern nicht eine ausdrückliche Genehmigung durch den neuen Papst erteilt wird. Fest steht nur, dass der erste Wahltag mit einer Eucharistiefeier "Pro eligendo Papa" (Für die Wahl des Papstes) voraussichtlich in der Peterbasilika im Vatikan beginnt, und sich die wahlberechtigten Kardinäle danach zur Sixtinischen Kapelle begeben. Diese bleibt laut Verfügung von Johannes Paul II. "ein absolut abgeschlossener Ort bis zur erfolgten Wahl, so dass die strengste Geheimhaltung über all das, was dort direkt oder indirekt, in welchen Bezug zur Papstwahl auch immer, geschieht und gesagt wird, sichergestellt ist".

Gewählt ist, wer zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinigen kann. Pro Tag dürfen nicht mehr als zwei Wahlgänge stattfinden. Sollte die Abstimmung drei Tage erfolglos verlaufen, folgt eine eintägige Unterbrechung. Wenn nach sieben weiteren Wahlgängen keiner gewählt ist, wird wieder pausiert. Danach folgen bis zu sieben weitere Abstimmungen und nach neuer Pause weitere sieben. Sollte sich auch dann noch nicht eine Zwei-Drittel-Mehrheit ergeben, genügt nach 30 Wahlgängen eine einfache Mehrheit.

Da sich die Zusammensetzung des Kardinalskollegiums in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat, ist die Nachfolge von Johannes Paul II. völlig offen. 58 Kardinäle kommen aus Europa, 35 aus Nord- und Südamerika. Je elf Kardinäle stellen Afrika und Asien, ein Kardinal kommt aus Australien und ein weiterer aus Neuseeland.

Ist die Wahl dann vollzogen, fragt der Kardinaldekan oder der ranghöchste älteste Kardinal im Namen des Wählerkollegiums den Gewählten: "Nimmst Du deine kanonische Wahl zum Papst an?" Danach wählt sich der neue Papst seinen Namen. Die Kardinäle erweisen dem Neugewählten ihre Huldigung und leisten das Gehorsamsversprechen. Erst dann verkündet der erste der Kardinaldiakone dem "wartenden Volk" die Wahl und den Namen des neuen Papstes mit der traditionellen Formel "habemus papam". Ist der neue Papst gewählt, verkünden auch die rund 1300 Glocken von Rom das Ereignis der Stadt - eröffnet von der größten Glocke des Petersdomes "Il Campanone".

Spekulationen um die Nachfolge von Johannes Paul II. gibt es viele. Mehr als zehn Namen von Kardinälen werden genannt, doch wird in der katholischen Kirche vor solchen Überlegungen gewarnt. Erinnert wird an ein altes Sprichwort: "Wer als (vermeintlicher) Papst ins Konklave geht, kommt als Kardinal wieder heraus."

(afp)
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