Aufsichtsrats-Klüngel muss gestoppt werden

Der Ethik-Kodex der Landesregierung verpflichtet die landeseigenen Betriebe dazu, strenge Richtlinien bei der Besetzung von Geschäftsleitung und Aufsichtsräten einzuhalten. Auch bei der Vergabe von Beraterverträgen gibt es neue Auflagen. Das Regelwerk ist eine Reaktion auf Misswirtschaft, Intransparenz und Klüngel, die in der Vergangenheit für viele landeseigene Betriebe kennzeichnend waren.

Oftmals spielen Quotengesichtspunkte und Regionalproporz eine wichtige Rolle bei der Besetzung von Positionen. Mancher verdankt seine schöne Visitenkarte auch schlicht dem Umstand, den Strippenziehern der Parteien an anderer Stelle im Weg gestanden zu haben. Der Untergang der WestLB, bei dem rund 18 Milliarden Euro versenkt wurden, zeigt eindrucksvoll, welch desaströse Folgen das Versagen von parteipolitisch besetzten Aufsichtsgremien nach sich ziehen kann. Wenn sich nun viele Landesbetriebe darin üben, die Existenz des Ethik-Kodexes zu ignorieren oder die Implementierung hinauszuzögern, darf das nicht ohne Folgen bleiben. Das Land als Eigentümer sollte den Betrieben ein konkretes Ultimatum für die Umsetzung stellen. Nur freundliche Kritik wird nichts bewegen.

(RP)
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