Auch reformiertem Wahlrecht droht das Aus

Berlin (dpa). Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" mehren sich die Hinweise, dass das Bundesverfassungsgericht auch das von Union und FDP im Bundestag durchgesetzte neue Wahlrecht als verfassungswidrig aufheben wird.

Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das alte Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt, da in manchen Fällen die Abgabe einer Zweitstimme einer Partei bei der Zahl der Mandate sogar schaden konnte. Union und FDP hatten sich auf kleinere Korrekturen verständigt und diese im Parlament verabschiedet; SPD und Grüne hatten anschließend dagegen geklagt.

(RP)
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