Auch Radfahrer müssen fahrtauglich sein

Der rot-grünen Landesregierung wird oft vorgeworfen, die Menschen in NRW erziehen und ihren Alltag überregulieren zu wollen. Der Vorstoß von NRW-Innenminister Ralf Jäger, das Fahrradfahren im Vollrausch zu verbieten, ist ein Eingriff, der nicht in dem Verdacht steht, ideologisch motiviert zu sein. Die Absenkung des Promille-Grenzwertes ist aus Sicherheitsgründen überfällig.

Wer von der Polizei als Autofahrer mit 1,6 Promille im Blut gestoppt wird, ist nicht nur seinen Führerschein los. Er muss sich auch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterziehen, weil er höchstwahrscheinlich alkoholabhängig ist. Wer nicht erheblich an Alkohol gewöhnt ist, dürfte sein Rad mit 1,6 Promille wohl kaum wiederfinden. Wer in diesem Zustand fährt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl muss es möglich bleiben, nach einer Geburtstagsfeier mit moderatem Alkoholzuspruch mit dem Rad nach Hause zu fahren. Eine Anpassung an die 0,5-Promille-Grenze für Autofahrer könnte dazu führen, dass sich viele Gäste aus Bequemlichkeit doch hinter das Steuer setzen würden, anstatt in die Pedale zu treten. Das wäre für die Sicherheit kontraproduktiv.

(RP)
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