Auch Buback-Sohn legt Revision gegen Urteil ein

Stuttgart (dapd). Nach der Verteidigung hat gestern auch die Nebenklage das Urteil im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker angefochten. In dem Verfahren um den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 habe jetzt auch die Nebenklage um Sohn Michael Buback Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart.

Becker war vor einer Woche wegen Beihilfe zu dem Attentat zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Jetzt muss der Bundesgerichtshof den Fall prüfen.

(RP)
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