Für Castor-Blockade Atomkraftgegner müssen Schadenersatz zahlen

Lüneburg (rpo). Die als "Jeanne d'Arc des Atomwiderstands" bekannt gewordene Marie sowie vier weitere Atomkraftgegner sind vom Landgericht Lüneburg zu Schadenersatzzahlungen an die Deutsche Bahn verurteilt worden.

Das Gericht sprach der Bahn 4700 Euro für Reparaturarbeitern am Gleisbett zu. Die damals 16-jährige Marie und vier Männer hatten sich im Kreis Lüneburg in einer spektakulären Aktion an einem Betonklotz unter den Gleisen angekettet und dadurch den Atommülltransport in das Zwischenlager Gorleben 17 Stunden lang blockiert.

Im Übrigen sei die Klage abgewiesen, sagte Richter Detlev Saffran von der 3. Zivilkammer. Die Bahn AG hatte unter anderem für Reparaturarbeiten 10.000 Euro gefordert. Der Anwalt der Bahn kündigte an, das Unternehmen werde voraussichtlich in Berufung gehen (Az. 3O 78/02).

Zuvor waren die vier 30 bis 37 Jahre alten Männer bereits wegen Störung öffentlicher Betriebe zu Geldstrafen zwischen 350 und 1155 Euro verurteilt worden. Das Strafverfahren gegen Marie wurde damals gegen Auflagen eingestellt.

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