Berechtigte Forderung der Krankenhäuser
Eine Zerrung oder ein Knochenbruch beim Freizeitsport, die Platzwunde am Hinterkopf des Sohnes oder ein Magen-Darm-Infekt, der den Kreislauf versagen lässt - in solchen Fällen steuern die meisten Bürger das nächst gelegene Krankenhaus an, um sich behandeln zu lassen. Die Kliniken haben rund um die Uhr geöffnet und verfügen über die notwendigen Diagnose-Instrumente, um die richtige Behandlung einzuleiten. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Patienten, die sich als Notfall wahrnehmen, auch dann eine Klinik ansteuern, wenn eigentlich der Praxis-Arzt auch helfen könnte. Diese Entscheidungsfreiheit muss für die Versicherten unbedingt erhalten bleiben.