Das Gerichtsverfahren um die Elbvertiefung in Hamburg geht in die entscheidende Phase. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will in mündlichen Verhandlungen klären, ob die Elbe zwischen Hamburger Hafen und Flussmündung ausgebaggert werden darf. Geklagt hatten vor zwei Jahren die Umweltverbände Nabu und BUND, die damit einen Baustopp erreichten. Sie halten die Elbvertiefung für unnötig und befürchten, dass durch diese das Ökosystem des Flusses kippen könnte. Die Hansestadt Hamburg betont hingegen, dass die Bauarbeiten nötig seien, um den Hafen wettbewerbsfähig zu halten. Durch die Vertiefung können Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Metern unabhängig von Gezeiten den Hafen erreichen. Bisher war das bis zu einem Tiefgang von bis zu 12,50 Metern möglich.