StichwortVertrauliche Geburt
Die vertrauliche Geburt soll es schwangeren Frauen in Notlagen erlauben, ihr Kind in einem sicheren medizinischen Umfeld zur Welt zu bringen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Die Daten der Mutter werden dabei zwar erfasst, aber in einem Umschlag versiegelt. Auf dem Kuvert sollen nur ein Pseudonym bestehend Vor- und Zuname, Name und Geburtsdatum des Kindes stehen. Die Umschläge werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben deponiert. Dort ruhen sie für 16 Jahre. Falls sich die Mutter doch noch für das Kind entscheidet, kann sie bis zum Adoptionsbeschluss ihr Kind zurückerhalten, wenn sie die für den Geburtseintrag erforderlichen Angaben macht und das Kindeswohl nicht gefährdet wird.