Bei der Notar-Vergütung ist der Staat gefordert
Dass der Besuch beim Notar kein Schnäppchen ist, weiß jeder, der ein Eigenheim kauft oder ein Testament beurkunden lassen will. Und nun entscheidet der Bundesrat auch noch über ein Gesetz, das die Kosten weiter erhöhen wird. Um bis zu 20 Prozent sollen die Gebühren für Notare steigen, um 12 Prozent die Gebühren für Anwälte. Ein Skandal? Nein. Sorgfältige Arbeit hat ihren Preis, und Notare handeln ihre Vergütung nicht jährlich aus, sondern werden nach der staatlich festgesetzten Kostenordnung vergütet — und die wird nur in großen zeitlichen Abständen angepasst. Dass nach Jahren der Nullrunden die Erhöhung höher ausfällt als in anderen Branchen, erscheint nachvollziehbar. Zumal EU-Studien zeigen, dass regulierte Märkte wie der deutsche für Verbraucher günstiger sind als unregulierte. Da für viele Geschäfte Notare vorgeschrieben sind, ist auf dem Markt für Notar-Leistungen Wettbewerb nicht möglich. Bei solcher Form von Marktversagen ist es sinnvoll, wenn der Staat (maßvoll) Gebühren festsetzt.